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■ DrogengeldAusweiskontrolle

Bonn (dpa) — Zur Abwehr der Drogengeld-Wäsche sollen sich Bankkunden bei kontenungebundenen Bareinzahlungen nicht erst ab 30.000 Mark, sondern bereits ab 20.000 Mark persönlich ausweisen müssen. Das vereinbarten die Koalitionsfraktionen am Mittwoch in Bonn nach einer Expertenbefragung im Finanzausschuß des Bundestages. Unverändert bleiben soll dagegen der entsprechende Schwellenwert für die Identifikationspflicht bei Konteneinzahlungen ab 50.000 Mark.