Drittmittel und Transparenz: Uni muss Verträge einsehen lassen

Ein Verwaltungsgericht entscheidet: SWR-Reporter Thomas Leif darf sich die Verträge der Uni Mainz mit einer Stiftung anschauen.

Ein Schild vor der Uni Mainz

Muss etwas mehr Transparenz zulassen: Universität Mainz Foto: dpa

MAINZ taz | 150 Millionen Euro. Ein stattlicher Betrag und womöglich einer der größten Drittmittelspenden an eine Universität in der Geschichte der BRD. Die private Boehringer Ingelheim Stiftung hat diesen Betrag der Johannes-Gutenberg Universität in Mainz für die Gründung des Instituts für Molekularbiologie (IMB) gestiftet. Hat sich die Uni möglicherweise im Austausch für das Geld zu gewissen Gegenleistungen hinreißen lassen? Das dürfte sie laut Grundgesetz nicht. Das garantiert die Unabhängigkeit von Forschung und Lehre.

Genau die Frage beschäftigt Presseleute, Studierende und auch den SWR-Journalisten Thomas Leif seit einiger Zeit. Er hat vor dem Verwaltungsgericht Mainz gegen die Uni auf Einsicht und Überlassung von Kopien zu der vertraglichen Vereinbarung geklagt. Die Uni hatte bislang gemauert und nur drei auserwählten Journalisten, darunter der taz, Einblick in die Verträge gewährt.

Die Richterin am Verwaltungsgericht schloss sich der Auffassung des Klägers an. Am Mittwoch urteilte sie, dass Leif Einblick in die Verträge zwischen der Uni Mainz und der Boehringer Ingelheim Stiftung bekommen muss. Kopien darf er allerdings nicht machen. Die Universität hatte auf die Schutzwürdigkeit der Verträge hingewiesen und dabei auf das neue Transparenzgesetz des Landes Rheinland-Pfalz gestützt, das Vertraulichkeitsklauseln zwischen Unis mit Drittmittelgebern anerkennt.

Diese Argumentation hat der Richterin offenkundig nicht gereicht. Mehrfach hatte sie während der Verhandlung die Vertreter der Uni Mainz gefragt, warum sie drei Pressevertretern Einblick gewährt hätten, wenn die Daten so schutzwürdig seien. Es sei nicht ersichtlich, warum andere Journalisten das dann nicht auch dürften.

Das Transparenzgesetz gibt kein Recht auf Akteneinsicht

Mit dem Urteil ist aber gleichzeitig Leifs Versuch, eine Grundsatzeinscheidung zur Auslegung des rheinland-pfälzischen Transparenz-Gesetzes zu erreichen, gescheitert. Denn momentan müssen die Hochschulen lediglich die Fördersummen und die Geldgeber offenlegen, nicht aber den genauen Inhalt der Drittmittelverträge. Nach dem Transparenzgesetz hätte Leif also keinen Anspruch auf Akteneinsicht. In der Klage berief sich der Journalist deshalb auf das Landesmediengesetz.

„Ein guter Tag für die Presse- und Informationsfreiheit“, freute sich Leif über die Entscheidung des Gerichts. „Wenn die heiklen 150-Millionen-Euro-Geheimverträge zwischen der Universität Mainz und der Boehringer Ingelheim Stiftung nun veröffentlicht werden, wird die schleichende Form der Privatisierung der Hochschulen sicher auch von den zuständigen Parlamentariern und Fachverbänden unter die Lupe genommen,“ bilanzierte er nach der eineinhalbjährigen rechtlichen Auseinandersetzung.

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