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“Dreimal im Monat in die Stadt“

■ Behinderte protestieren gegen Kürzung bei Fahrtkostenpauschale

Sitzung mit betroffener ÖffentlichkeitFoto: Katja Heddinga

“250 Mark Fahrtkostenpauschale im Monat sind von der Höhe her eigentlich akzeptabel — aber nur, wenn vorher einige Bedingungen erfüllt sind: behindertengerechte Straßenbahnen müssen auf der Linie 2 und 6 fahren, es muß Taxizubringer zu den Bahnen geben, die Härtefallregelung muß beser sein, und die Citybahn nach Vegesack muß rollstuhlgerecht umgebaut werden.“ Etwa fünfzig Behinderte und BetreuerInnen waren der Sozialdeputuation gestern auf die Bude gerückt. Sie protestierten gegen die Pläne der Deputation zur Streichung der Fahrtkostenpauschale von 330 auf 250 Mark ab 1.Juli.

Auf die behindertengerechten

Busse und Bahnen müssen die Bremer Behinderten nämlich länger warten als bisher angenommen. Wahrscheinlich erst zum Somerfahrplan 1994 wird die BSAG 14 Niedrigflurzüge einsetzen, und dann auch nicht auf den geforderten Nord-Süd und Ost-West-Linien. Was die Reduzierung der Pauschale vor einem entsprechenden Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs bewirkt, machte eine Frau aus Huchting deutlich: „Damit kann ich gerade mal dreimal im Monat in die Stadt fahren. Den Rest des Monats heißt es vor dem Fernseher sitzen oder schlafen.“

Für Sozialsenatorin Irmgard Gaertner und die Depurtierten der Regierungskoalition ein unangenehmer Termin: trotz gegenteiliger Beschlüsse der Deputation und der Fraktionen von SPD und Grünen und mit sichtbarem Widerwillen erklärten sie den Sparbeschluß, der dem Senat 3,5 Millionen Mark jährlich bringen soll, für notwendig. Bereitschaft zum Einlenken signalisierten sie bei den Härtefallregelungen und der Angleichung der Pauschale an die Inflation. Ansonsten machten sie deutlich, daß sich Sozialpolitik bei leeren Kassen dem Sparzwang des Finanzsenators unterordnen muß. Eine Bemerkung von Gaertner, die Regelung sei für die meisten Betroffenen günstiger als die alte, nahmen die BesucherInnen mit deutlichen Unmut zur Kenntnis.

Vertagt wurde in der Deputation die Diskussion über eine Verwaltungsanweisung aus der Sozialbehörde. Die Bestimmung soll regeln, wann die Kosten für ambulante Pflege von Behinderten so groß werden, daß sie in einem Heim zu pflegen sind. Die Deputation beschloß, eine öffentliche Anhörung zu dem Thema durchzuführen. Eines ist für die Behinderten klar, wie es Horst Frehe formulierte: „Ein Abschieben von Behinderten in Heime darf es nicht geben.“ Um der Sozialbehörde „bei der Arbeit zu helfen“ hat Jurist Frehe einen eigenen Entwurf für die Verwaltungsanweisung erstellt und den Deputationsmitgliedern übergeben.

Bernhard Pötter

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