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Drei Fall-Beispiele der Behörde

Hier sieht das FIT das Kindeswohl gefährdet

Ein 15-Jähriger fällt seit zwei Jahren immer mal wieder durch Schwarzfahren, Diebstähle oder Überfälle auf Gleichaltrige auf. Es gab Hinweise auf Kindesmisshandlung, er lief mehrmals von zu Hause weg. Im Rahmen eines ‚Abziehdelikts‘ begeht er erstmals eine gefährliche Körperverletzung. Der Jugendrichter lehnt einen Haftbefehl ab, da er weder Flucht-, Wiederholungs- noch Verdunkelungsgefahr sieht.

Ein 14-jähriger begeht mit dem Vater Diebstähle. Bei der siebtenTat werden sie erwischt. Der Staatsanwalt lehnt Haftbefehl ab, da die Gründe für U-Haft nicht ausreichen (s. oben).

Ein 13-Jähriger begeht mehrfach schwere Körperverletzung mit einem Messer. Da er noch nicht strafmündig ist, kommt er nicht vor Gericht. In allen Fällen wird geschlossene Unterbingung beantragt. KAJ

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