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Doppelverurteilung abgelehnt

Heidelberg (taz) - Das Amtsgericht Heidelberg hat es gestern abgelehnt, den Totalverweigerer Urs Marquard zum zeiten Mal wegen Dienstflucht zu verurteilen. Der 22jährige Student war bereits im September 1986 zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden, weil er nach acht von 20 Monaten Zivildienst diesen abgebrochen hatte. Zur Begründung gab der Totalverweigerer an, auch der Zivildienst sei eine Form des Wehrdienstes. Nach seiner ersten Verurteilung hatte er einen zweiten Einberufungsbescheid erhalten, ihm jedoch nicht Folge geleistet. Die Staatsanwaltschaft zog ihn erneut wegen Dienstflucht vor das Heidelberger Amtsgericht. Doch diesmal spielte das Gericht - mit der gleichen Amtsrichterin - nicht mehr mit: Das Verfahren wurde eingestellt, weil das Gesetz eine Doppelbestrafung verbiete. Der Angeklagte sei schließlich schon einmal verurteilt worden und der damals gefaßte Entschluß zur Totalverweigerung wirke auch heute noch fort, sagte die Richterin. Der junge Mann sei kein „Drückberger“, der sich nur vorübergehend von seiner Dienststelle entfernt habe. Sie müsse auch „einem politisch motivierten Menschen eine Gewissensentscheidung zugestehen“, so die Richterin in ihrer Urteilsbegründung. Das Gesetz sehe zwar nicht vor, daß man den Zivildienst verweigern kann, aber dafür sei der Angeklagte bereits abgeurteilt worden. Felix Kurz

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