: Doppelnamen bleiben verpönt
FREIBURG taz■ Kinder dürfen auch weiterhin keine Doppelnamen erhalten. Das Bundesverfassungsgericht lehnte gestern die Klage eines Hamburger Ehepaars gegen ein entsprechendes Verbot im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ab. Der Kläger und seine Frau hatten nach der Ehe ihre Geburtsnamen beibehalten. Ihr Kind hätte beide Namen als Doppelnamen erhalten sollen. Das aber lässt das BGB nicht zu. Das Kind kann nur den Nachnamen eines Elternteils erhalten.
Das Verfassungsgericht entschied nun, die Entstehung „langer Namensketten“ zu verhindern, stehe „im Einklang mit der Verfassung“. Kritisiert hatten die Kläger auch, dass die jetzige Regelung diskriminierend sei. Die meisten Kinder in Ehen ohne gemeinsamen Ehenamen erhielten den Nachnamen des Vaters. Az.: 1 BvL 23/96 CHR
Die taz schreibt, redet und diskutiert für Pluralismus und eine freie, offene Gesellschaft – besonders jetzt, wo der Rechtsextremismus weiter erstarkt und demokratische Institutionen angreift. Dort wo rechtsextreme Kräfte an Zustimmung gewinnen, wächst auch die Befürchtung vor zunehmenden Angriffen und Diffamierungen gegen Gegner*innen extrem rechter Politik. Besonders selbstverwaltete Orte spüren diesen Druck, dabei brauchen wir gerade jetzt Orte der Kritik, (Sub)Kultur und der Solidarität. Gerade jetzt müssen wir zusammenhalten und uns solidarisch mit denjenigen zeigen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit „Alles beginnt im Zentrum". Die Kampagne unterstützt bundesweit linke, selbstverwaltete Orte und baut einen solidarischen Fonds für deren Schutz und Erhalt auf. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Jetzt unterstützen