piwik no script img

■ Doping/UrteilHaftung abgelehnt

Dresden (AFP) – Im Musterprozeß um Doping-Folgeschäden im DDR-Sport hat das Dresdner Landgericht gestern eine Haftung der Bundesrepublik abgelehnt. Nach Ansicht des Gerichtes ist grundsätzlich die frühere DDR als Staat für derartige Gesundheitsschäden haftbar, begründete der Vorsitzende Richter Walter Voigt das Urteil. Aus der geltenden Rechtslage sei keine Grundlage für einen Rechtsanspruch gegen die BRD zu sehen. Voigt räumte ein, es sei „vielleicht unbefriedigend, daß das Geltendmachen eines Anpruchs aus rechtsdogmatischen Gründen verwehrt sein soll“. Der Anwalt des früheren Gewichthebers Roland Schmidt kündigte noch im Gerichtssaal Berufung an.

Der drohende Erfolg der AfD bei den kommenden Landtagswahlen zeigt, wie stark rechtsextreme Kräfte inzwischen geworden sind. Gerade jetzt braucht es Zusammenhalt und Solidarität. Auch und vor allem mit den Menschen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit "Alles beginnt im Zentrum". Die Kampagne unterstützt bundesweit linke, selbstverwaltete Orte und baut einen solidarischen Fonds für deren Schutz und Erhalt auf. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Jetzt unterstützen