■ Doping/Urteil: Haftung abgelehnt
Dresden (AFP) – Im Musterprozeß um Doping-Folgeschäden im DDR-Sport hat das Dresdner Landgericht gestern eine Haftung der Bundesrepublik abgelehnt. Nach Ansicht des Gerichtes ist grundsätzlich die frühere DDR als Staat für derartige Gesundheitsschäden haftbar, begründete der Vorsitzende Richter Walter Voigt das Urteil. Aus der geltenden Rechtslage sei keine Grundlage für einen Rechtsanspruch gegen die BRD zu sehen. Voigt räumte ein, es sei „vielleicht unbefriedigend, daß das Geltendmachen eines Anpruchs aus rechtsdogmatischen Gründen verwehrt sein soll“. Der Anwalt des früheren Gewichthebers Roland Schmidt kündigte noch im Gerichtssaal Berufung an.
Die taz gehört zu 100 Prozent ihren Leser:innen und ist damit nicht nur konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung für taz zahl ich. Unser nächstes Ziel: 50.000 – wir brauchen nur noch 130 Freiwillige, dann haben wir es geschafft! Setzen Sie jetzt ein Zeichen für die taz und machen Sie mit. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen