piwik no script img

■ Doping/UrteilHaftung abgelehnt

Dresden (AFP) – Im Musterprozeß um Doping-Folgeschäden im DDR-Sport hat das Dresdner Landgericht gestern eine Haftung der Bundesrepublik abgelehnt. Nach Ansicht des Gerichtes ist grundsätzlich die frühere DDR als Staat für derartige Gesundheitsschäden haftbar, begründete der Vorsitzende Richter Walter Voigt das Urteil. Aus der geltenden Rechtslage sei keine Grundlage für einen Rechtsanspruch gegen die BRD zu sehen. Voigt räumte ein, es sei „vielleicht unbefriedigend, daß das Geltendmachen eines Anpruchs aus rechtsdogmatischen Gründen verwehrt sein soll“. Der Anwalt des früheren Gewichthebers Roland Schmidt kündigte noch im Gerichtssaal Berufung an.

Gemeinsam für freie Presse

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen