■ Dokumentation: „Verelendung droht“
Nach den Plänen der Bundesregierung soll das Asylbewerberleistungsgesetz auch auf Bürgerkriegsflüchtlinge und geduldete AusländerInnen ausgedehnt werden. Die Folgen eines solches Gesetzes für die Betroffenen hat die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege Ende Februar anhand der Erfahrungen mit dem Asylbewerberleistungsgesetz dokumentiert. Hier einige Auszüge:
Da mit dem Sachleistungsprinzip und der Verminderung der Leistungen eine Entmündigung einhergeht, droht bei längerer und dauerhafter Anwendung dieser Praxis die allmähliche soziale und psychische Ausgrenzung und Verelendung von Flüchtlingen. Ihre soziale Isolation wird durch fehlendes Bargeld verstärkt und verfestigt.
Im wesentlichen bestehen die Lebensmittelpakete aus abgepackten Waren und Konserven. Das Fleisch und das Brot sind häufig minderwertig. [...] Immer wieder kommt es zu Berichten, daß das Haltbarkeitsdatum abgelaufen ist. [...] Das Fleisch ist tiefgefroren und muß mangels Tiefkühlgelegenheit häufig am ersten Tag des Erhaltes vollständig verzehrt werden. Hinzu kommt, daß sich der Inhalt der Pakete immer wieder unproportional zum alltäglichen Bedarf verhält, wenn z. B. eine Familie Unmengen von Eiern und Zwiebeln erhält, es aber die folgenden Tage an Brot, Reis und frischem Obst mangelt. [...] Besonders auffallend aber sind die psychischen und sozialen Folgen. Eine Bewirtung von Gästen – mit hohem sozialen Stellenwert bei vielen Flüchtlingen – ist kaum noch möglich. Depression und psychosomatische Krankheiten nehmen vor allem bei Frauen zu. [...]
Die nach dem Wortlauf des Gesetzes sehr einschränkenden Bestimmungen zur Behandlung chronischer Krankheiten [...] führen bei einer restriktiven Umsetzung zu erheblichen Härten. So traten akute Gefährdungen bei Diabetes auf, weil auch diese Krankheit als chronische Krankheit klassifiziert wurde und insofern keine Behandlung stattfand. So kam es zu Fällen, daß Patienten mit Magengeschwüren, mit Nierensteinen lediglich schmerzlindernde Mittel erhielten, anstatt daß mit einer angemessenen Therapie die Krankheits- und Schmerzursachen behoben wurden.
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