■ Dokumentation: Die Deklaration von Lausanne
– Der Anti-Doping-Kodex der olympischen Bewegung wird akzeptiert als die Grundlage des Kampfes gegen Doping. Doping wird definiert als Gebrauch eines Mittels oder einer Methode, das oder die möglicherweise gefährlich für die Gesundheit des Athleten ist und/oder dazu dient, die Leistung zu steigern, oder der Nachweis einer entsprechenden Substanz im Körper des Athleten oder der Nachweis, daß eine Methode verwendet wurde, die auf der Liste im Anhang an den Anti-Doping-Kodex verzeichnet ist. Der Anti-Doping-Kodex der Olympischen Bewegung gilt für alle Athleten, Trainer, Berater, Funktionäre und für den gesamten medizinischen und paramedizinischen Stab, der mit Athleten arbeitet, die an Wettbewerben im Rahmen der olympischen Bewegung teilnehmen oder dafür trainieren.
– Die erforderliche Mindeststrafe für schwerwiegende Dopingsubstanzen oder verbotene Methoden soll eine Sperre des Athleten für alle Wettbewerbe für eine Periode von zwei Jahren bei Erstvergehen sein. Jedoch könnte es, basierend auf außerordentlichen Umständen, (...) eine Basis für eine mögliche Modifikation der Zweijahressperre geben.
– Eine unabhängige Internationale Anti-Doping-Agentur soll eingerichtet werden, so daß sie bis zu den Spielen der 27. Olympiade in Sydney 2000 voll funktionsfähig ist. (...) Eine Arbeitsgruppe, welche die Olympische Bewegung einschließlich der Athleten und die betroffenen Regierungen und Regierungsorganisationen repräsentiert, wird sich, auf Initiative des IOC, binnen drei Monaten treffen, um die Struktur, Aufgabe und Finanzierung der Agentur zu bestimmen (...)
– Die Zusammenarbeit in der Dopingbekämpfung zwischen Sportverbänden und öffentlichen Autoritäten soll entsprechend den Verantwortungen beider Seiten verstärkt werden (...)
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