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Doku über die RAFVor 40 Jahren in der BRD

Die Doku „Stammheim – Die RAF vor Gericht“ geizt nicht mit Zeitzeugen. Das macht die Sache schwerfällig. Wichtige Details bleiben ungeklärt.

Andreas Baader bei der Überführung nach Stammheim Foto: SWR

„Vergasen sollte man dich, am besten mit Chlor“, schrieb einer, „Bluthund Peymann“ nannte ihn ein anderer. Hunderte Postkarten und Briefe bekam der Theaterregisseur Claus Peymann 1977 zugeschickt, nachdem er auf der Titelseite der Bild gelandet war. Er hatte dazu aufgerufen, Geld für eine Zahnbehandlung der RAF-Gefangenen Gudrun Ensslin zu spenden. Einige der Beschimpfungen liest Peymann in der Dokumentation „Stammheim – Die RAF vor Gericht“ vor, die die ARD am Montag auf dem Sendeplatz „Geschichte im Ersten“ zeigt.

Die verbalen Angriffe verdeutlichen die Stimmung in der Republik. Sie zeigen darüber hinaus: Auch die Shitstormer der 70er Jahre haben mit ihren Mordfantasien nicht hinterm Berg gehalten, im Unterschied zu heute wird der Hass aber nicht öffentlich geäußert.

Der Anlass von Thomas Schuhbauers und Sonja von Behrens’ Film ist der 40. Jahrestag der Urteilsverkündung im Stammheim-Prozess. Als das Gericht am 28. April 1977 im eigens für dieses Verfahren auf dem Gelände des Gefängnisses in Stuttgart-Stammheim errichteten Gerichtsgebäude das Urteil verkündet, ist die Angeklagte Ulrike Meinhof bereits tot. Andreas Baader, Gudrun Ensslin und Jan-Carl Raspe werden zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt.

Der Film ist teilweise durchaus informativ, die stärksten Passagen sind geprägt von den Tonbandaufnahmen aus dem Prozess, die im Fernsehen erstmals 2007 in der zweiteiligen ARD-Dokumentation „Die RAF“ Verwendung fanden. Sie vermitteln einen Eindruck davon, wie ruppig die Auseinandersetzungen zwischen dem Vorsitzenden Richter Theodor Prinzing und vor allem den Anwälten verliefen – und wie das Gericht teilweise die Redefreiheit der Angeklagten beschnitt. „Das Wort ist Ihnen entzogen wegen ständiger Abschweifungen“, sagt Prinzing einmal zu Baader, der zumindest in diesem berühmten Prozess nicht als der Schreihals auftrat, als den ihn der ein oder andere RAF-Chronist darstellt.

Die Tochter des Richters

Die Autoren erzählen in diesem Film erstmals die Geschichte der Richterstochter Gabriele Prinzing. Sie war Sympathisantin der RAF, und in ihrem Umfeld gab es Menschen, die ihren Vater hassten, denn der verkörperte ja die Schweinejustiz. Es war ein „familiäres Drama, das sich hinter den Kulissen abspielte“, schreibt die ARD in ihrer Ankündigung. Da die damalige Studentin aber stets weit entfernt davon vor, bei der RAF aktiv zu werden, wirkt dieser Vater-Tochter-Konflikt nicht so, als müsste eine breitere Öffentlichkeit nun unbedingt davon wissen. Man kann ohnehin darüber streiten, ob in einer zeitgeschichtlichen Dokumentation „familiäre Dramen“ Berücksichtigung finden sollten.

Die große Schwäche des Films liegt aber anderswo. Schuhbauer und von Behrens bieten ein Dutzend Interviewpartner auf: Vater und Tochter Prinzing, die Historikerin Gisela Diewald-Kerkmann, die die Tonbandaufnahmen aus dem Prozess ausgewertet hat, einen weiteren Historiker, zwei weitere Richter, drei Anwälte, zwei heute prominente Zeitzeugen – neben Claus Peymann den Filmregisseur An­dres Veiel – sowie einen Journalisten. Zwar werten einige der Interviewten die Dokumentation auf, was vor allem auf den luziden und scharfsinnigen Baader-Anwalt Kurt Groenewold zutrifft. Sich auf weniger Personen zu beschränken wäre dem Film aber besser bekommen.

„Stammheim – die RAF vor Gericht“

„Stammheim – Die RAF vor Gericht“, 23.20 Uhr, ARD

Manchen Aspekt hätten Schuhbauer und von Behrens dann vertiefen können, wie beispielsweise den Mord an einem unschuldigen Schotten, der 1972 in Stuttgart im Zuge der allgemeinen Terrorhysterie erschossen wurde, oder Theodor Prinzings – positive – Rolle als Richter in mehreren NS-Prozessen. Vor allem trägt die große Anzahl der Interviewten aber dazu bei, dass der Film schwerfällig wirkt.

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3 Kommentare

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  • Upps - Was issen nu ditte!

    "…Theodor Prinzings – positive – Rolle als Richter in mehreren NS-Prozessen. …"

    Was - mit Verlaub - Herr René Martens wollen Sie dann damit

    Herbeigeheimnissen - wa?!

     

    Ein Richter - der über Geschäftsverteilungsmanipulation!!!

    = Glatter Verstoß vs Verfassungsgrundsatz "Gesetzlicher Richter"!! -

    weil "ihm noch nie ein Urteil 'gelupft' worden war."

    Im Stammheim-Prozess sehenden Auges zum (un-)zuständigen

    Richter gehievt worden war!

    Der sich sodann erdreistete - klammheimlich - mit dem

    Revisionssenat zu telefonieren!

    Abgrundtiefes Verhalten - glattes "DDR-Niveau!"* &

    Als das schließlich&eher zufällig rauskam=Erfolgreicher Befangenheitsantrag!

    Mit der katastrophalen, aber absehbaren Folge -

    daß sein insuffizienter - von Prinzig zuvor komplett übergangener -

    "Kollege"Stellvertreter als Senatsvorsitzender nunmehr sich als total unfähig erwies -

    Den Prozess lege artis zu Ende zu führen!

    Nein. Der Stammheim-Prozess verendete schlicht -

    Ein kompletter Hohn auf den Rechtsstaat - schon allein deswegen!

    kurz - Wohl'n bisken jung - gell!

     

    (*bei Ausreise/Republikflucht-Fällen hatten die DDR-Richter -

    Trotz ohnehin millimeterscharfer Vorgaben - vor!

    Abgang ihre Elaborate dem Obergericht(=BGH/BRD)

    Zur Absegnung vorzulegen - So ging das!)

    • @Lowandorder:

      Was ist das für eine Stotterei?

    • @Lowandorder:

      ps - ich weiß ja - daß ihr inne taz

      post Christian Semler - mit Recht -

      insbesondere mit Rechtsgrundsätzen -

      (lasse mer mal Christian Rath grds. außen vor!)

      Weitgehend auf Kriegsfuß steht - &

      Meist lieber rumschwadroniert -

      Statt Recherche! (Deniz Yücel hat's ja euch mal derb reingerieben!)

      Aber so weit wie hier musses doch echt

      Bitte nicht gehen - kerr!