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Doch erlaubt

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) sieht keine konkrete Gesundheitsgefahr bei der Benutzung von Menstruationsschwämmchen. Im März hatte das Verwaltungsgericht die Entscheidung des Bezirkamtes Schöneberg bestätigt, dem Feministischen Frauen Gesundheits Zentrum (FFGZ) den Verkauf und Vertrieb von Naturschwämmchen zum Zwecke der Monatshygiene zu verbieten. Das OVG hat das Vertriebsverbot jetzt aufgehoben. Grund: Die rund 15jährige unbeanstandete Verwendung der Schwämme beweise, daß keine konkreten Gesundheitsgefahren bestünden.taz

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