piwik no script img

Diskriminierung von FrauenGema zu Schadenersatz verurteilt

Weil die Gema eine Mitarbeiterin nicht beförderte, muss die Firma 48.000 Euro Schadenersatz zahlen. Ein mathematisches Gutachten half der Klägerin.

Schützt Musik-, aber nicht gerade Frauenrechte: die Gema. Bild: dpa

Der Anwalt und ehemalige Verwaltungsrichter Hans-Georg Kluge ist sichtlich erfreut: "Heute ist ein Stück Frauendiskriminierung in Deutschland abgebaut worden." Am Mittwoch verurteilte das Landesarbeitsgericht Berlin die Verwertungsgesellschaft Gema dazu, seiner Mandantin, der Angestellten Silke Kühne, rund 48.000 Euro Schadenersatz zu zahlen. Dazu muss sie ihr nun eine Gehaltsdifferenz von rund 1.400 Euro pro Monat aufschlagen - unbefristet.

Silke Kühne, "Abteilungsleiterin Personal" bei der Berliner Niederlassung der Gema, hatte geklagt, weil ein Kollege, der noch nicht so lange bei der Gema arbeitet wie sie, zum Personaldirektor befördert wurde. Kühne wurde nicht einmal gefragt - obwohl sie die gleiche Arbeit verrichtete wie der Kollege.

Kühne argumentierte statistisch: Alle 27 Chefsessel bei der Gema seien mit Männern besetzt. Dabei gebe es in der Hierarchiestufe darunter zu 45 Prozent Frauen. Sie verwies auf ein mathematisches Gutachten. Demnach beträgt die Wahrscheinlichkeit, dass diese Konstellation ein Zufall ist, nur ein Prozent. Mit 99-prozentiger Wahrscheinlichkeit liege also Diskriminierung vor.

Das Gericht unter dem Vorsitz des Richters Joachim Klues hat diese Art von statistischem Beweis zum ersten Mal in der Geschichte des deutschen Antidiskriminierungsrechts anerkannt. "Das Reservoir an qualifizierten Frauen war da", begründete Klues das Urteil. "Anders wäre es sicher in einer Metallgießerei, in der fast ausschließlich Männer arbeiten." Dieser Präzedenzfall freut Kluge besonders: "Anders als in England oder den USA haben deutsche Arbeitsgerichte den statistischen Beweis bisher stets abgelehnt", so der Anwalt.

Nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz muss die Klagende Indizien für die Diskriminierung vorbringen. Demnach muss die Beklagte beweisen, dass sie nicht diskriminiert hat. Das fiel der Gema schwer, sie hatte die Stelle nämlich nicht ausgeschrieben. Deshalb war für das Gericht nicht erkennbar, ob Kühne dem Anforderungsprofil weniger gut entsprochen hätte als ihr männlicher Kollege.

Silke Kühne soll nicht nur das durch die Nichtbeförderung entgangene Gehalt bekommen, ihr wird auch ein immaterieller Schaden bestätigt: Nach der Klage sei sie unter anderem von ihrem Konkurrenten gemobbt worden. So fragte er etwa, ob sie das Verfahren gesundheitlich durchstehen könne. Oder regte an, sie solle über Weihnachten über ihre berufliche Zukunft nachdenken. Das bescherte ihr 16.000 Euro Schadenersatz. Gerade diese Strafe für weiteres Mobbing freut Kühne: "Andere Frauen werden nun bestärkt, ebenfalls den Klageweg zu beschreiten." Allerdings ist die Befriedigung eine vorläufige: Beide Seiten werden in Revision gehen.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

58 Kommentare

 / 
  • TR
    Tony Rebel

    Fuer jeden mit normalem menschenverstand sollte der fall eigentlich klar sein. es liegt doch keine diskriminierung vor, nur weil entschieden wurde, einen mann zu befoerdern. ist die geschlechsverteilung auf der unteren ebene 45:55, heisst das, dass die chance, einen mann zu waehlen, mehr als 50 prozent betraegt. nur weil in der vergangenheit ueberwiegend maenner ausgewaehlt wurden ist das auch noch lange nicht unfair. das kann daran leigen, dass sie schlichtweg besser geeignet waren. deswegegen ist es schlichtweg falsch, zu behaupten, zu 99 prozent leige eine diskriminierung vor.

  • F
    Frank

    Das einzigste was die Statistik nahelegt ist das in der Vergangenheit bei der Gema ungerecht befördert worden sein könnte.

     

    ABER: Der Richter hat nicht das Unternehmen als ganzes zu beurteilen, oder sein handeln in der Vergangenheit, sondern den vorliegenden Fall, und da taugt eine Statistik darüber wie in der Vergangenheit befördert wurde nun einmal nicht.

     

    Nebenbei: Der vermeintlich bevorzugte Mann war angehöriger der 2. Hierarchieebene( Personalleiter in einer Stadt wo die Gema eine Vertretung hat); die Frau war nur in der 3. Hierarchieebene, d.h. Abteilungsleiterin im Personalbereich einer anderen Stadt.

     

    Ausserdem hat sie nur eine Hotelfachschule besucht, er hingegen war studierter Diplombetriebswirt von einer Universität...

     

    Dieses Urteil ist ein Skandal und kein Fortschritt!!!

  • ES
    Ein Statistiker

    Dieser Artikel enthält einen gravierenden statistischen Fehler. Die Autorin schreibt:

     

    "Demnach beträgt die Wahrscheinlichkeit, dass diese Konstellation ein Zufall ist, nur ein Prozent. Mit 99-prozentiger Wahrscheinlichkeit liege also Diskriminierung vor."

     

    Der zweite Satz ist falsch. Er folgt nicht aus dem ersten, und beruht auf einem Denkfehler. Aus p(Daten|Nullhypothese) = p(lauter Männer im Vorstand|keine systematische Diskriminierung) =0.01 (der erste Satz ist richtig) folgt keineswegs p(systematische Diskriminierung)=.99, wie die Klägerin im zweiten Satz behauptet.

     

    Entweder hat also die Autorin des Artikels den Sachverhalt nicht verstanden und deshalb falsch wiedergegeben - oder die Klagebegründung enthält ebenfalls diesen Fehler.

     

    Wer weiss Näheres? Der Artikel in der "Süddeutschen" zum gleichen Thema (auf http://www.sueddeutsche.de/jobkarriere/626/449355/text/) enthält die fehlerhafte Aussage "Mit 99-prozentiger Wahrscheinlichkeit liege also Diskriminierung vor" nicht. Liegt der Fehler demnach bei der Autorin des taz-Artikels (Heide Ostreich)?

  • R
    runzbart

    in dubio pro reo,

     

    jede noch so kleine, endliche wahrscheinlichkeit lässt eben genau diesen fall zu, dass es nur zufall ist. allein wegen der statistik hätte das gericht der klägerin sicher nicht recht gegeben. ausschlaggebend war wohl eher andere indizien, wie solche:

     

    "Silke Kühne, "Abteilungsleiterin Personal" bei der Berliner Niederlassung der Gema, hatte geklagt, weil ein Kollege, der noch nicht so lange bei der Gema arbeitet wie sie, zum Personaldirektor befördert wurde. Kühne wurde nicht einmal gefragt - obwohl sie die gleiche Arbeit verrichtete wie der Kollege."

  • M
    Martin

    Jeder, der in Mathe aufgepaßt hat, kann nachrechnen: Die Wahrscheinlichkeit, daß unter 27 Personen alle Männer sind, beträgt bei gleichberechtigter Auswahl gerundet 0,000001% (0,5 hoch 27 mal 100%).

     

    Also ist das 1% noch sehr hochgegriffen. Die Dame hat also mehr als recht.

     

    Eines ist aber bedenklich:

    Was für schlecht gebildete Richter haben wir in Deutschland, wenn diese hierfür einen Gutachter benötigen. Um festzustellen, daß eine Besetzung von 27 Männern auf 27 Plätzen ohne Diskriminierung sehr sehr unwahrscheinlich ist.

  • HB
    Hans Biermann

    Klasse Entscheidung, und so begründet! Ja, wirklich, rein statistisch sind Frauen bei der Gema zu wenig befördert worden, also ist jetzt einfach mal eine dran. Und das völlig unabhängig davon, ob die streitbefangene Beförderung richtig oder falsch war. Eben halt nur statistisch dran. Ist auch ein Argument. Etwa so kann man dann argumentieren, wenn man Lotto spielt: ich müsste jetzt eigentlich dran sein, oder nicht?

  • H
    Heinz

    Man lernt es gleich als erstes im Grundkurs Statistik:

     

    Mit Hilfe der Statistik kann man erstmal nichts belegen, sondern nur widerlegen.

    (Scheinbare) Zusammenhänge können immer andere (nicht erfasste) Ursachen haben.

     

    Mit Hilfe der Statistik einen Zusammenhang zu belegen und darauf ein Urteil zu bilden ist Scharlatanerie; "In dubio pro reo!" gilt nicht mehr.

    Nun wird sich jeder Spinner eine Statistik zusammenfälschen, sie einigermaßen einem mathematisch unwissenden Richter vorlegen, und sein "Recht" bekommen.

     

    Herzlichen Glückwunsch, Wissensgesellschaft Deutschland.

  • L
    Liladebila

    Der Gema ist hier Recht geschehen. Und zwar, weil sie so dämlich war, den Frauenbevorzugungsquatsch überhaupt erst anzufangen. Denn 1.) jemanden mit dem Abschluss einer Hotelfachschule als Personalabteilungsleiterin zu beschäftigen kann doch schon nur einem Klüngelgeschäft mit der Frauenbeauftragten des Betriebsrates entspringen. Kein Wunder, dass diese Person dann irgendwann einmal meint, für alles befähigt zu sein und auf dem Klageweg den Erfolg einholt, den sie per Qualifikation und Persönlichkeit wahrscheinlich nie erreichen könnte. Und 2.) ist es natürlich bekloppt, einen Posten ohne Ausschreibung zu besetzen. Jede halbwegs intelligent agierende Organisationseinheit bringt Ausschreibungen zustande, die genau auf die Person zutreffen, die gewünscht wird. Bzw. macht die tatsächlich noch unbekannten Potenziale in der Organisation sichtbar. Dazu hätte eventuell auch die Klägerin gehören können. Diese ist allerdings nunmehr für qualifizierte Arbeit nicht mehr verwendbar, was rein menschlich ist, denn sie hat erfahren, dass sie ordentlich Geld auch ohne Arbeit verdienen kann - in Einheit mit der Geschlechtsvorweisung allein dadurch, dass sie behauptet, sie hätte die Arbeit gerne gemacht.

  • M
    Manuel

    @Bertram

    "Also das perfekte Beispiel für einen Fall, in dem ein statistischer Beweis nicht den geringsten Sinn machen würde."

    Eben genau das wollte ich damit ausdrücken. Statistiken sind trügerisch. Mein Beispiel war zugegebenermaßen übertrieben.

     

    Bei der Quote glaube ich nicht, dass ich das Thema verfehlt habe, sondern eher, dass meine Aussagen falsch interpretiert wurden. Ich versuche hier keinesfalls die GEMA zu verteidigen. Dass da was faul sein muss, ist mir auch klar, wenn 27/27 Chefs männlichen Geschlechts sind.

     

    @ciah

    Schön, dass du wegen mir was zu lachen hast. Aber ich glaube auch hier wurde ich mißverstanden. Das "Frauen" war lediglich dazu da, um eben die Frauen anzusprechen. Ich dachte eigentlich, dass ich damit was nettes gesagt hätte und wollte zum Ausdruck bringen, dass sich die weiblichen Arbeitnehmer nicht unterdrücken lassen sollen. Im Gegenzug dazu sollte man aber auch immer wissen, wo die Grenzen sind und mit seinen Forderungen nicht übertreiben.

     

    Warum du denkst, ich hätte gemeint, du sollst dich auf irgendein Wohlwollen verlassen ist mir schleierhaft.

  • BW
    bernhard wagner

    Kleine Ergänzung zu meinem ersten Statement: Vielleicht ist für so manchen beruflichen Aufstieg die Eigenschaft "chauvinistisch" oder eine ähnliche Charaktereigenschaft notwendig, die Menschen mit einem ethisch besseren Charakter nicht haben.

     

    Übrigens finde ich es schwach, dass die taz anscheinend bis heute immer noch nicht über den Säureanschlag berichtet hat, der neulich von Taliban auf Mädchen verübt wurde, weil sie zur Schule gehen wollten.

     

    Auch finde ich es enttäuschend, dass die taz offenbar bis heute keinen Bericht über die Preisverleihung der dt. Sektion von Amnesty International an die Frauen- u. Menschenrechtsorganisation "Women of Zimbabwe arise!" (bzw. mittlerweile auch "women and men of Zimbabwe arise!" genannt) publiziert hat, der neulich in Berlin stattfand.

     

    Und noch was zum Thema: Neulich war eine Demo in Berlin mit Reden und Abschlussaktionen (Theaterperformances etc.) am Brandenburger Tor mit mehreren Hundert Schülerinnen, Schülern und Studierenden zur A.I. Kampagnge "Save Schools". Dabei geht es z.B. um Belästigung und Gewalt gegen Mädchen in der Schule oder auf dem Weg dorthin, bzw. auch Zwangsheirat und damit oft zugleich das Ende jeglichen Schulbesuchs, vgl. z.B. dazu http://www.amnesty.de

     

    Falls ich die Berichte - siehe oben - übersehen haben sollte, bin ich für Links dankbar.

  • C
    ciah

    "Aber ich mahne: Frauen, fordert ein, was ihr Wert seid, aber übertreibt es nicht. Das ist kontraproduktiv und führt zu trotzigem Chauvinismus"

     

    ich musste lachen.

     

    ich werde so viel einfordern, wie mir als mensch zusteht und nicht auf das wohlwollen von leuten warten, die das geschlecht in der beurteilung eines menschen dann doch irgendwie wichtig finden. und ich bin nicht die einzige ^^

  • G
    Georg

    naja, Frau Kühne hat jetzt finanziellen Ausgleich erhalten, aber den Job macht jetzt immernoch der Mann... und wie sind wohl jetzt die Aussichten für Frau Kühne in der Firma? Eigtl. wäre es gerecht, wenn Frau K. den Job zugesprochen bekäme, damit sie dann auch genügend Einfluss hat, um die Firma gerechter zu machen...

  • B
    Bertram

    Manuel: Du hast den statistischen Beleg der Diskriminierung offenbar nicht verstanden.

     

    Bei einem männlichen Chef und je 50 % Frauen und Männern darunter, wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass 100 % der Führungskräfte männlich sind? Na? Genau: 50 %. Also das perfekte Beispiel für einen Fall, in dem ein statistischer Beweis nicht den geringsten Sinn machen würde.

     

    Mit "Quote" hast du auch das Thema verfehlt. Es geht um Chancengleichheit. Wenn 27 Chefsessel mit Männern besetzt sind bei einer ausreichenden Zahl an Kandidatinnen, dann liegt doch wohl auf der Hand, dass da etwas faul ist bei der Besetzung. Darum geht es, und nicht darum, die Posten paritätisch zu besetzen.

     

    Ob im vorliegenden Fall der männliche Bewerber vielleicht qualifizierter war, und die Gema eher einen formalen Fehler mit der fehlenden Ausschreibung gemacht hat, finde ich übrigens gar nicht so interessant. Selbst wenn es so wäre... wird es dann bei den 26 anderen Posten auch so gewesen sein? Eben... wohl nicht. Und genau darum geht es hier, dass Frauen bei der Gema offenbar systematisch benachteiligt werden.

  • M
    Manuel

    @Thomas: Gibt's dazu eine Quelle? Würde mich mal interessieren.

     

    Generell ist Gleichberechtigung ja ne feine Sache, aber ob eine Statistik beweist, dass jemand diskriminiert wird?

    Das heißt ja, in unserer Firma ist der Chef männlich d.h. 100% der Führungskräfte sind männlich und unter Ihm arbeiten 50% Frauen 50% Männer. Dürfen die jetzt auch klagen?

    Ich hoffe, dass das jetzt nicht unbedingt Schule macht und jeder versucht, über eine Statistik an eine Beförderung zu kommen. Dann sind wir nicht mehr weit weg von Quotenfirmen, bei denen Qualifikation egal ist und die Leute ihre Anstellung bekommen, weil sie eben wegen der Quote eingestellt werden müssen.

     

    Ob es im konkreten Fall verdient war, kann ich schlecht beurteilen, dazu ist der Bericht nicht ausreichend mit hintergündigen Fakten gespickt.

    Sollte die Frau das zurecht eingefordert haben und der Kollege tatsächlich ein A....loch gewesen sein, dass es für nötig hält, jemanden auf Grund des Geschlecht zu mobben: Herzlichen Glückwunsch !

     

    Aber ich mahne: Frauen, fordert ein, was ihr Wert seid, aber übertreibt es nicht. Das ist kontraproduktiv und führt zu trotzigem Chauvinismus ;)

  • H
    heiko

    Erst lesen, dann meckern, lieber Geschlechtsgenosse. Da es kein formales Verfahren für die Stelle gab, zählt das Diplom nicht. Hinzu kommt, dass hier eine formale Qualifikation überbewertet wird. Sie alleine kann für eine Stelle, die Berufserfahrung voraussetzt, nicht entscheidend sein.

  • RM
    rüdiger merz

    Wenn Frau Kühne als einzige "Qualifikation" für den Posten des Personaldirektors die Frauenquote in der Unternehmenshierarchie anführen kann, dann ist sie zu Recht nicht befördert worden.

  • T
    Thomas

    Das Urteil ist ein Skandal. Frau Kühne hat lediglich einen Abschluss an der Hotelfachschule. Der eingesetzte Nachfolger war diplomiert und auch sonst qualifizierter.

  • S
    Strübchen

    Herzlichen Glückwunsch, das ist ja wunderbar! Dieses Urteil schreibt Geschichte und wird weitere Frauen ermutigen, solidarisch zu sein und ebenfalls die Männerdomäne Vorstandsetage zu erklimmen.

     

    Bravo

     

    Eintracht und nicht vergessen, die Solidarität unter Frauen!!!

  • BW
    bernhard wagner

    Frau Silke Kühne hat vollkommen recht. Ich drücke ihr die Daumen, dass sie weiterhin in der Sache Erfolg hat.

     

    Viele andere gemobbte und diskriminierte Menschen, (z.B. weil sie weiblich sind), mögen dadurch ebenfalls bestärkt werden!

  • GS
    Gerlinde Siebenstein

    Hurra, endlich bewegt sich was! Hoffentlich macht das Ergebnis auch anderen Frauen Mut, sich in ungerechten Verhältnissen zu wehren. Es scheint, die Zeit der blöden Sprüche ist endgültig vorbei...

  • F
    Frank

    Das einzigste was die Statistik nahelegt ist das in der Vergangenheit bei der Gema ungerecht befördert worden sein könnte.

     

    ABER: Der Richter hat nicht das Unternehmen als ganzes zu beurteilen, oder sein handeln in der Vergangenheit, sondern den vorliegenden Fall, und da taugt eine Statistik darüber wie in der Vergangenheit befördert wurde nun einmal nicht.

     

    Nebenbei: Der vermeintlich bevorzugte Mann war angehöriger der 2. Hierarchieebene( Personalleiter in einer Stadt wo die Gema eine Vertretung hat); die Frau war nur in der 3. Hierarchieebene, d.h. Abteilungsleiterin im Personalbereich einer anderen Stadt.

     

    Ausserdem hat sie nur eine Hotelfachschule besucht, er hingegen war studierter Diplombetriebswirt von einer Universität...

     

    Dieses Urteil ist ein Skandal und kein Fortschritt!!!

  • ES
    Ein Statistiker

    Dieser Artikel enthält einen gravierenden statistischen Fehler. Die Autorin schreibt:

     

    "Demnach beträgt die Wahrscheinlichkeit, dass diese Konstellation ein Zufall ist, nur ein Prozent. Mit 99-prozentiger Wahrscheinlichkeit liege also Diskriminierung vor."

     

    Der zweite Satz ist falsch. Er folgt nicht aus dem ersten, und beruht auf einem Denkfehler. Aus p(Daten|Nullhypothese) = p(lauter Männer im Vorstand|keine systematische Diskriminierung) =0.01 (der erste Satz ist richtig) folgt keineswegs p(systematische Diskriminierung)=.99, wie die Klägerin im zweiten Satz behauptet.

     

    Entweder hat also die Autorin des Artikels den Sachverhalt nicht verstanden und deshalb falsch wiedergegeben - oder die Klagebegründung enthält ebenfalls diesen Fehler.

     

    Wer weiss Näheres? Der Artikel in der "Süddeutschen" zum gleichen Thema (auf http://www.sueddeutsche.de/jobkarriere/626/449355/text/) enthält die fehlerhafte Aussage "Mit 99-prozentiger Wahrscheinlichkeit liege also Diskriminierung vor" nicht. Liegt der Fehler demnach bei der Autorin des taz-Artikels (Heide Ostreich)?

  • R
    runzbart

    in dubio pro reo,

     

    jede noch so kleine, endliche wahrscheinlichkeit lässt eben genau diesen fall zu, dass es nur zufall ist. allein wegen der statistik hätte das gericht der klägerin sicher nicht recht gegeben. ausschlaggebend war wohl eher andere indizien, wie solche:

     

    "Silke Kühne, "Abteilungsleiterin Personal" bei der Berliner Niederlassung der Gema, hatte geklagt, weil ein Kollege, der noch nicht so lange bei der Gema arbeitet wie sie, zum Personaldirektor befördert wurde. Kühne wurde nicht einmal gefragt - obwohl sie die gleiche Arbeit verrichtete wie der Kollege."

  • M
    Martin

    Jeder, der in Mathe aufgepaßt hat, kann nachrechnen: Die Wahrscheinlichkeit, daß unter 27 Personen alle Männer sind, beträgt bei gleichberechtigter Auswahl gerundet 0,000001% (0,5 hoch 27 mal 100%).

     

    Also ist das 1% noch sehr hochgegriffen. Die Dame hat also mehr als recht.

     

    Eines ist aber bedenklich:

    Was für schlecht gebildete Richter haben wir in Deutschland, wenn diese hierfür einen Gutachter benötigen. Um festzustellen, daß eine Besetzung von 27 Männern auf 27 Plätzen ohne Diskriminierung sehr sehr unwahrscheinlich ist.

  • HB
    Hans Biermann

    Klasse Entscheidung, und so begründet! Ja, wirklich, rein statistisch sind Frauen bei der Gema zu wenig befördert worden, also ist jetzt einfach mal eine dran. Und das völlig unabhängig davon, ob die streitbefangene Beförderung richtig oder falsch war. Eben halt nur statistisch dran. Ist auch ein Argument. Etwa so kann man dann argumentieren, wenn man Lotto spielt: ich müsste jetzt eigentlich dran sein, oder nicht?

  • H
    Heinz

    Man lernt es gleich als erstes im Grundkurs Statistik:

     

    Mit Hilfe der Statistik kann man erstmal nichts belegen, sondern nur widerlegen.

    (Scheinbare) Zusammenhänge können immer andere (nicht erfasste) Ursachen haben.

     

    Mit Hilfe der Statistik einen Zusammenhang zu belegen und darauf ein Urteil zu bilden ist Scharlatanerie; "In dubio pro reo!" gilt nicht mehr.

    Nun wird sich jeder Spinner eine Statistik zusammenfälschen, sie einigermaßen einem mathematisch unwissenden Richter vorlegen, und sein "Recht" bekommen.

     

    Herzlichen Glückwunsch, Wissensgesellschaft Deutschland.

  • L
    Liladebila

    Der Gema ist hier Recht geschehen. Und zwar, weil sie so dämlich war, den Frauenbevorzugungsquatsch überhaupt erst anzufangen. Denn 1.) jemanden mit dem Abschluss einer Hotelfachschule als Personalabteilungsleiterin zu beschäftigen kann doch schon nur einem Klüngelgeschäft mit der Frauenbeauftragten des Betriebsrates entspringen. Kein Wunder, dass diese Person dann irgendwann einmal meint, für alles befähigt zu sein und auf dem Klageweg den Erfolg einholt, den sie per Qualifikation und Persönlichkeit wahrscheinlich nie erreichen könnte. Und 2.) ist es natürlich bekloppt, einen Posten ohne Ausschreibung zu besetzen. Jede halbwegs intelligent agierende Organisationseinheit bringt Ausschreibungen zustande, die genau auf die Person zutreffen, die gewünscht wird. Bzw. macht die tatsächlich noch unbekannten Potenziale in der Organisation sichtbar. Dazu hätte eventuell auch die Klägerin gehören können. Diese ist allerdings nunmehr für qualifizierte Arbeit nicht mehr verwendbar, was rein menschlich ist, denn sie hat erfahren, dass sie ordentlich Geld auch ohne Arbeit verdienen kann - in Einheit mit der Geschlechtsvorweisung allein dadurch, dass sie behauptet, sie hätte die Arbeit gerne gemacht.

  • M
    Manuel

    @Bertram

    "Also das perfekte Beispiel für einen Fall, in dem ein statistischer Beweis nicht den geringsten Sinn machen würde."

    Eben genau das wollte ich damit ausdrücken. Statistiken sind trügerisch. Mein Beispiel war zugegebenermaßen übertrieben.

     

    Bei der Quote glaube ich nicht, dass ich das Thema verfehlt habe, sondern eher, dass meine Aussagen falsch interpretiert wurden. Ich versuche hier keinesfalls die GEMA zu verteidigen. Dass da was faul sein muss, ist mir auch klar, wenn 27/27 Chefs männlichen Geschlechts sind.

     

    @ciah

    Schön, dass du wegen mir was zu lachen hast. Aber ich glaube auch hier wurde ich mißverstanden. Das "Frauen" war lediglich dazu da, um eben die Frauen anzusprechen. Ich dachte eigentlich, dass ich damit was nettes gesagt hätte und wollte zum Ausdruck bringen, dass sich die weiblichen Arbeitnehmer nicht unterdrücken lassen sollen. Im Gegenzug dazu sollte man aber auch immer wissen, wo die Grenzen sind und mit seinen Forderungen nicht übertreiben.

     

    Warum du denkst, ich hätte gemeint, du sollst dich auf irgendein Wohlwollen verlassen ist mir schleierhaft.

  • BW
    bernhard wagner

    Kleine Ergänzung zu meinem ersten Statement: Vielleicht ist für so manchen beruflichen Aufstieg die Eigenschaft "chauvinistisch" oder eine ähnliche Charaktereigenschaft notwendig, die Menschen mit einem ethisch besseren Charakter nicht haben.

     

    Übrigens finde ich es schwach, dass die taz anscheinend bis heute immer noch nicht über den Säureanschlag berichtet hat, der neulich von Taliban auf Mädchen verübt wurde, weil sie zur Schule gehen wollten.

     

    Auch finde ich es enttäuschend, dass die taz offenbar bis heute keinen Bericht über die Preisverleihung der dt. Sektion von Amnesty International an die Frauen- u. Menschenrechtsorganisation "Women of Zimbabwe arise!" (bzw. mittlerweile auch "women and men of Zimbabwe arise!" genannt) publiziert hat, der neulich in Berlin stattfand.

     

    Und noch was zum Thema: Neulich war eine Demo in Berlin mit Reden und Abschlussaktionen (Theaterperformances etc.) am Brandenburger Tor mit mehreren Hundert Schülerinnen, Schülern und Studierenden zur A.I. Kampagnge "Save Schools". Dabei geht es z.B. um Belästigung und Gewalt gegen Mädchen in der Schule oder auf dem Weg dorthin, bzw. auch Zwangsheirat und damit oft zugleich das Ende jeglichen Schulbesuchs, vgl. z.B. dazu http://www.amnesty.de

     

    Falls ich die Berichte - siehe oben - übersehen haben sollte, bin ich für Links dankbar.

  • C
    ciah

    "Aber ich mahne: Frauen, fordert ein, was ihr Wert seid, aber übertreibt es nicht. Das ist kontraproduktiv und führt zu trotzigem Chauvinismus"

     

    ich musste lachen.

     

    ich werde so viel einfordern, wie mir als mensch zusteht und nicht auf das wohlwollen von leuten warten, die das geschlecht in der beurteilung eines menschen dann doch irgendwie wichtig finden. und ich bin nicht die einzige ^^

  • G
    Georg

    naja, Frau Kühne hat jetzt finanziellen Ausgleich erhalten, aber den Job macht jetzt immernoch der Mann... und wie sind wohl jetzt die Aussichten für Frau Kühne in der Firma? Eigtl. wäre es gerecht, wenn Frau K. den Job zugesprochen bekäme, damit sie dann auch genügend Einfluss hat, um die Firma gerechter zu machen...

  • B
    Bertram

    Manuel: Du hast den statistischen Beleg der Diskriminierung offenbar nicht verstanden.

     

    Bei einem männlichen Chef und je 50 % Frauen und Männern darunter, wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass 100 % der Führungskräfte männlich sind? Na? Genau: 50 %. Also das perfekte Beispiel für einen Fall, in dem ein statistischer Beweis nicht den geringsten Sinn machen würde.

     

    Mit "Quote" hast du auch das Thema verfehlt. Es geht um Chancengleichheit. Wenn 27 Chefsessel mit Männern besetzt sind bei einer ausreichenden Zahl an Kandidatinnen, dann liegt doch wohl auf der Hand, dass da etwas faul ist bei der Besetzung. Darum geht es, und nicht darum, die Posten paritätisch zu besetzen.

     

    Ob im vorliegenden Fall der männliche Bewerber vielleicht qualifizierter war, und die Gema eher einen formalen Fehler mit der fehlenden Ausschreibung gemacht hat, finde ich übrigens gar nicht so interessant. Selbst wenn es so wäre... wird es dann bei den 26 anderen Posten auch so gewesen sein? Eben... wohl nicht. Und genau darum geht es hier, dass Frauen bei der Gema offenbar systematisch benachteiligt werden.

  • M
    Manuel

    @Thomas: Gibt's dazu eine Quelle? Würde mich mal interessieren.

     

    Generell ist Gleichberechtigung ja ne feine Sache, aber ob eine Statistik beweist, dass jemand diskriminiert wird?

    Das heißt ja, in unserer Firma ist der Chef männlich d.h. 100% der Führungskräfte sind männlich und unter Ihm arbeiten 50% Frauen 50% Männer. Dürfen die jetzt auch klagen?

    Ich hoffe, dass das jetzt nicht unbedingt Schule macht und jeder versucht, über eine Statistik an eine Beförderung zu kommen. Dann sind wir nicht mehr weit weg von Quotenfirmen, bei denen Qualifikation egal ist und die Leute ihre Anstellung bekommen, weil sie eben wegen der Quote eingestellt werden müssen.

     

    Ob es im konkreten Fall verdient war, kann ich schlecht beurteilen, dazu ist der Bericht nicht ausreichend mit hintergündigen Fakten gespickt.

    Sollte die Frau das zurecht eingefordert haben und der Kollege tatsächlich ein A....loch gewesen sein, dass es für nötig hält, jemanden auf Grund des Geschlecht zu mobben: Herzlichen Glückwunsch !

     

    Aber ich mahne: Frauen, fordert ein, was ihr Wert seid, aber übertreibt es nicht. Das ist kontraproduktiv und führt zu trotzigem Chauvinismus ;)

  • H
    heiko

    Erst lesen, dann meckern, lieber Geschlechtsgenosse. Da es kein formales Verfahren für die Stelle gab, zählt das Diplom nicht. Hinzu kommt, dass hier eine formale Qualifikation überbewertet wird. Sie alleine kann für eine Stelle, die Berufserfahrung voraussetzt, nicht entscheidend sein.

  • RM
    rüdiger merz

    Wenn Frau Kühne als einzige "Qualifikation" für den Posten des Personaldirektors die Frauenquote in der Unternehmenshierarchie anführen kann, dann ist sie zu Recht nicht befördert worden.

  • T
    Thomas

    Das Urteil ist ein Skandal. Frau Kühne hat lediglich einen Abschluss an der Hotelfachschule. Der eingesetzte Nachfolger war diplomiert und auch sonst qualifizierter.

  • S
    Strübchen

    Herzlichen Glückwunsch, das ist ja wunderbar! Dieses Urteil schreibt Geschichte und wird weitere Frauen ermutigen, solidarisch zu sein und ebenfalls die Männerdomäne Vorstandsetage zu erklimmen.

     

    Bravo

     

    Eintracht und nicht vergessen, die Solidarität unter Frauen!!!

  • BW
    bernhard wagner

    Frau Silke Kühne hat vollkommen recht. Ich drücke ihr die Daumen, dass sie weiterhin in der Sache Erfolg hat.

     

    Viele andere gemobbte und diskriminierte Menschen, (z.B. weil sie weiblich sind), mögen dadurch ebenfalls bestärkt werden!

  • GS
    Gerlinde Siebenstein

    Hurra, endlich bewegt sich was! Hoffentlich macht das Ergebnis auch anderen Frauen Mut, sich in ungerechten Verhältnissen zu wehren. Es scheint, die Zeit der blöden Sprüche ist endgültig vorbei...

  • F
    Frank

    Das einzigste was die Statistik nahelegt ist das in der Vergangenheit bei der Gema ungerecht befördert worden sein könnte.

     

    ABER: Der Richter hat nicht das Unternehmen als ganzes zu beurteilen, oder sein handeln in der Vergangenheit, sondern den vorliegenden Fall, und da taugt eine Statistik darüber wie in der Vergangenheit befördert wurde nun einmal nicht.

     

    Nebenbei: Der vermeintlich bevorzugte Mann war angehöriger der 2. Hierarchieebene( Personalleiter in einer Stadt wo die Gema eine Vertretung hat); die Frau war nur in der 3. Hierarchieebene, d.h. Abteilungsleiterin im Personalbereich einer anderen Stadt.

     

    Ausserdem hat sie nur eine Hotelfachschule besucht, er hingegen war studierter Diplombetriebswirt von einer Universität...

     

    Dieses Urteil ist ein Skandal und kein Fortschritt!!!

  • ES
    Ein Statistiker

    Dieser Artikel enthält einen gravierenden statistischen Fehler. Die Autorin schreibt:

     

    "Demnach beträgt die Wahrscheinlichkeit, dass diese Konstellation ein Zufall ist, nur ein Prozent. Mit 99-prozentiger Wahrscheinlichkeit liege also Diskriminierung vor."

     

    Der zweite Satz ist falsch. Er folgt nicht aus dem ersten, und beruht auf einem Denkfehler. Aus p(Daten|Nullhypothese) = p(lauter Männer im Vorstand|keine systematische Diskriminierung) =0.01 (der erste Satz ist richtig) folgt keineswegs p(systematische Diskriminierung)=.99, wie die Klägerin im zweiten Satz behauptet.

     

    Entweder hat also die Autorin des Artikels den Sachverhalt nicht verstanden und deshalb falsch wiedergegeben - oder die Klagebegründung enthält ebenfalls diesen Fehler.

     

    Wer weiss Näheres? Der Artikel in der "Süddeutschen" zum gleichen Thema (auf http://www.sueddeutsche.de/jobkarriere/626/449355/text/) enthält die fehlerhafte Aussage "Mit 99-prozentiger Wahrscheinlichkeit liege also Diskriminierung vor" nicht. Liegt der Fehler demnach bei der Autorin des taz-Artikels (Heide Ostreich)?

  • R
    runzbart

    in dubio pro reo,

     

    jede noch so kleine, endliche wahrscheinlichkeit lässt eben genau diesen fall zu, dass es nur zufall ist. allein wegen der statistik hätte das gericht der klägerin sicher nicht recht gegeben. ausschlaggebend war wohl eher andere indizien, wie solche:

     

    "Silke Kühne, "Abteilungsleiterin Personal" bei der Berliner Niederlassung der Gema, hatte geklagt, weil ein Kollege, der noch nicht so lange bei der Gema arbeitet wie sie, zum Personaldirektor befördert wurde. Kühne wurde nicht einmal gefragt - obwohl sie die gleiche Arbeit verrichtete wie der Kollege."

  • M
    Martin

    Jeder, der in Mathe aufgepaßt hat, kann nachrechnen: Die Wahrscheinlichkeit, daß unter 27 Personen alle Männer sind, beträgt bei gleichberechtigter Auswahl gerundet 0,000001% (0,5 hoch 27 mal 100%).

     

    Also ist das 1% noch sehr hochgegriffen. Die Dame hat also mehr als recht.

     

    Eines ist aber bedenklich:

    Was für schlecht gebildete Richter haben wir in Deutschland, wenn diese hierfür einen Gutachter benötigen. Um festzustellen, daß eine Besetzung von 27 Männern auf 27 Plätzen ohne Diskriminierung sehr sehr unwahrscheinlich ist.

  • HB
    Hans Biermann

    Klasse Entscheidung, und so begründet! Ja, wirklich, rein statistisch sind Frauen bei der Gema zu wenig befördert worden, also ist jetzt einfach mal eine dran. Und das völlig unabhängig davon, ob die streitbefangene Beförderung richtig oder falsch war. Eben halt nur statistisch dran. Ist auch ein Argument. Etwa so kann man dann argumentieren, wenn man Lotto spielt: ich müsste jetzt eigentlich dran sein, oder nicht?

  • H
    Heinz

    Man lernt es gleich als erstes im Grundkurs Statistik:

     

    Mit Hilfe der Statistik kann man erstmal nichts belegen, sondern nur widerlegen.

    (Scheinbare) Zusammenhänge können immer andere (nicht erfasste) Ursachen haben.

     

    Mit Hilfe der Statistik einen Zusammenhang zu belegen und darauf ein Urteil zu bilden ist Scharlatanerie; "In dubio pro reo!" gilt nicht mehr.

    Nun wird sich jeder Spinner eine Statistik zusammenfälschen, sie einigermaßen einem mathematisch unwissenden Richter vorlegen, und sein "Recht" bekommen.

     

    Herzlichen Glückwunsch, Wissensgesellschaft Deutschland.

  • L
    Liladebila

    Der Gema ist hier Recht geschehen. Und zwar, weil sie so dämlich war, den Frauenbevorzugungsquatsch überhaupt erst anzufangen. Denn 1.) jemanden mit dem Abschluss einer Hotelfachschule als Personalabteilungsleiterin zu beschäftigen kann doch schon nur einem Klüngelgeschäft mit der Frauenbeauftragten des Betriebsrates entspringen. Kein Wunder, dass diese Person dann irgendwann einmal meint, für alles befähigt zu sein und auf dem Klageweg den Erfolg einholt, den sie per Qualifikation und Persönlichkeit wahrscheinlich nie erreichen könnte. Und 2.) ist es natürlich bekloppt, einen Posten ohne Ausschreibung zu besetzen. Jede halbwegs intelligent agierende Organisationseinheit bringt Ausschreibungen zustande, die genau auf die Person zutreffen, die gewünscht wird. Bzw. macht die tatsächlich noch unbekannten Potenziale in der Organisation sichtbar. Dazu hätte eventuell auch die Klägerin gehören können. Diese ist allerdings nunmehr für qualifizierte Arbeit nicht mehr verwendbar, was rein menschlich ist, denn sie hat erfahren, dass sie ordentlich Geld auch ohne Arbeit verdienen kann - in Einheit mit der Geschlechtsvorweisung allein dadurch, dass sie behauptet, sie hätte die Arbeit gerne gemacht.

  • M
    Manuel

    @Bertram

    "Also das perfekte Beispiel für einen Fall, in dem ein statistischer Beweis nicht den geringsten Sinn machen würde."

    Eben genau das wollte ich damit ausdrücken. Statistiken sind trügerisch. Mein Beispiel war zugegebenermaßen übertrieben.

     

    Bei der Quote glaube ich nicht, dass ich das Thema verfehlt habe, sondern eher, dass meine Aussagen falsch interpretiert wurden. Ich versuche hier keinesfalls die GEMA zu verteidigen. Dass da was faul sein muss, ist mir auch klar, wenn 27/27 Chefs männlichen Geschlechts sind.

     

    @ciah

    Schön, dass du wegen mir was zu lachen hast. Aber ich glaube auch hier wurde ich mißverstanden. Das "Frauen" war lediglich dazu da, um eben die Frauen anzusprechen. Ich dachte eigentlich, dass ich damit was nettes gesagt hätte und wollte zum Ausdruck bringen, dass sich die weiblichen Arbeitnehmer nicht unterdrücken lassen sollen. Im Gegenzug dazu sollte man aber auch immer wissen, wo die Grenzen sind und mit seinen Forderungen nicht übertreiben.

     

    Warum du denkst, ich hätte gemeint, du sollst dich auf irgendein Wohlwollen verlassen ist mir schleierhaft.

  • BW
    bernhard wagner

    Kleine Ergänzung zu meinem ersten Statement: Vielleicht ist für so manchen beruflichen Aufstieg die Eigenschaft "chauvinistisch" oder eine ähnliche Charaktereigenschaft notwendig, die Menschen mit einem ethisch besseren Charakter nicht haben.

     

    Übrigens finde ich es schwach, dass die taz anscheinend bis heute immer noch nicht über den Säureanschlag berichtet hat, der neulich von Taliban auf Mädchen verübt wurde, weil sie zur Schule gehen wollten.

     

    Auch finde ich es enttäuschend, dass die taz offenbar bis heute keinen Bericht über die Preisverleihung der dt. Sektion von Amnesty International an die Frauen- u. Menschenrechtsorganisation "Women of Zimbabwe arise!" (bzw. mittlerweile auch "women and men of Zimbabwe arise!" genannt) publiziert hat, der neulich in Berlin stattfand.

     

    Und noch was zum Thema: Neulich war eine Demo in Berlin mit Reden und Abschlussaktionen (Theaterperformances etc.) am Brandenburger Tor mit mehreren Hundert Schülerinnen, Schülern und Studierenden zur A.I. Kampagnge "Save Schools". Dabei geht es z.B. um Belästigung und Gewalt gegen Mädchen in der Schule oder auf dem Weg dorthin, bzw. auch Zwangsheirat und damit oft zugleich das Ende jeglichen Schulbesuchs, vgl. z.B. dazu http://www.amnesty.de

     

    Falls ich die Berichte - siehe oben - übersehen haben sollte, bin ich für Links dankbar.

  • C
    ciah

    "Aber ich mahne: Frauen, fordert ein, was ihr Wert seid, aber übertreibt es nicht. Das ist kontraproduktiv und führt zu trotzigem Chauvinismus"

     

    ich musste lachen.

     

    ich werde so viel einfordern, wie mir als mensch zusteht und nicht auf das wohlwollen von leuten warten, die das geschlecht in der beurteilung eines menschen dann doch irgendwie wichtig finden. und ich bin nicht die einzige ^^

  • G
    Georg

    naja, Frau Kühne hat jetzt finanziellen Ausgleich erhalten, aber den Job macht jetzt immernoch der Mann... und wie sind wohl jetzt die Aussichten für Frau Kühne in der Firma? Eigtl. wäre es gerecht, wenn Frau K. den Job zugesprochen bekäme, damit sie dann auch genügend Einfluss hat, um die Firma gerechter zu machen...

  • B
    Bertram

    Manuel: Du hast den statistischen Beleg der Diskriminierung offenbar nicht verstanden.

     

    Bei einem männlichen Chef und je 50 % Frauen und Männern darunter, wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass 100 % der Führungskräfte männlich sind? Na? Genau: 50 %. Also das perfekte Beispiel für einen Fall, in dem ein statistischer Beweis nicht den geringsten Sinn machen würde.

     

    Mit "Quote" hast du auch das Thema verfehlt. Es geht um Chancengleichheit. Wenn 27 Chefsessel mit Männern besetzt sind bei einer ausreichenden Zahl an Kandidatinnen, dann liegt doch wohl auf der Hand, dass da etwas faul ist bei der Besetzung. Darum geht es, und nicht darum, die Posten paritätisch zu besetzen.

     

    Ob im vorliegenden Fall der männliche Bewerber vielleicht qualifizierter war, und die Gema eher einen formalen Fehler mit der fehlenden Ausschreibung gemacht hat, finde ich übrigens gar nicht so interessant. Selbst wenn es so wäre... wird es dann bei den 26 anderen Posten auch so gewesen sein? Eben... wohl nicht. Und genau darum geht es hier, dass Frauen bei der Gema offenbar systematisch benachteiligt werden.

  • M
    Manuel

    @Thomas: Gibt's dazu eine Quelle? Würde mich mal interessieren.

     

    Generell ist Gleichberechtigung ja ne feine Sache, aber ob eine Statistik beweist, dass jemand diskriminiert wird?

    Das heißt ja, in unserer Firma ist der Chef männlich d.h. 100% der Führungskräfte sind männlich und unter Ihm arbeiten 50% Frauen 50% Männer. Dürfen die jetzt auch klagen?

    Ich hoffe, dass das jetzt nicht unbedingt Schule macht und jeder versucht, über eine Statistik an eine Beförderung zu kommen. Dann sind wir nicht mehr weit weg von Quotenfirmen, bei denen Qualifikation egal ist und die Leute ihre Anstellung bekommen, weil sie eben wegen der Quote eingestellt werden müssen.

     

    Ob es im konkreten Fall verdient war, kann ich schlecht beurteilen, dazu ist der Bericht nicht ausreichend mit hintergündigen Fakten gespickt.

    Sollte die Frau das zurecht eingefordert haben und der Kollege tatsächlich ein A....loch gewesen sein, dass es für nötig hält, jemanden auf Grund des Geschlecht zu mobben: Herzlichen Glückwunsch !

     

    Aber ich mahne: Frauen, fordert ein, was ihr Wert seid, aber übertreibt es nicht. Das ist kontraproduktiv und führt zu trotzigem Chauvinismus ;)

  • H
    heiko

    Erst lesen, dann meckern, lieber Geschlechtsgenosse. Da es kein formales Verfahren für die Stelle gab, zählt das Diplom nicht. Hinzu kommt, dass hier eine formale Qualifikation überbewertet wird. Sie alleine kann für eine Stelle, die Berufserfahrung voraussetzt, nicht entscheidend sein.

  • RM
    rüdiger merz

    Wenn Frau Kühne als einzige "Qualifikation" für den Posten des Personaldirektors die Frauenquote in der Unternehmenshierarchie anführen kann, dann ist sie zu Recht nicht befördert worden.

  • T
    Thomas

    Das Urteil ist ein Skandal. Frau Kühne hat lediglich einen Abschluss an der Hotelfachschule. Der eingesetzte Nachfolger war diplomiert und auch sonst qualifizierter.

  • S
    Strübchen

    Herzlichen Glückwunsch, das ist ja wunderbar! Dieses Urteil schreibt Geschichte und wird weitere Frauen ermutigen, solidarisch zu sein und ebenfalls die Männerdomäne Vorstandsetage zu erklimmen.

     

    Bravo

     

    Eintracht und nicht vergessen, die Solidarität unter Frauen!!!

  • BW
    bernhard wagner

    Frau Silke Kühne hat vollkommen recht. Ich drücke ihr die Daumen, dass sie weiterhin in der Sache Erfolg hat.

     

    Viele andere gemobbte und diskriminierte Menschen, (z.B. weil sie weiblich sind), mögen dadurch ebenfalls bestärkt werden!

  • GS
    Gerlinde Siebenstein

    Hurra, endlich bewegt sich was! Hoffentlich macht das Ergebnis auch anderen Frauen Mut, sich in ungerechten Verhältnissen zu wehren. Es scheint, die Zeit der blöden Sprüche ist endgültig vorbei...