Diskriminierung bei BVG-Kontrollen: Die Frage nach der Verantwortung

In der Antwort auf eine Anfrage der Grünenabgeordneten June Tomiak nimmt die BVG Stellung zu den Vorwürfen gegen KontrolleurInnen in ihrem Auftrag.

Fahrgäste beim Umstieg in einer Berliner U-Bahnstation

In der Bahn kontrolliert: Vorwürfe wegen Diskriminierung und Gewalt Foto: dpa

BERLIN taz | Im Zusammenhang mit schweren Vorwürfen von Diskriminierung und Gewalt gegen Fahrgäste durch Kontrollpersonal hat sich nun die BVG geäußert. Im Rahmen einer Antwort der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe auf eine parlamentarische Anfrage der Grünenabgeordneten June Tomiak, die der taz vorliegt, nimmt der landeseigene Betrieb ausführlich Stellung.

Den Vorwurf, dass Fahrschein-KontrolleurInnen im Auftrag der BVG regelmäßig Fahrgäste aufgrund von ethnischer Zuschreibung, Alter oder Behinderung diskriminierten und zum Teil sogar schwere körperliche Gewalt ausübten, erhebt unter anderem die Initiative Black Womxn Matter Deutschland. Wie die taz berichtete, hatten drei Mitglieder eine Online-Petition mit dem Titel „#BVGWeilWirUnsFürchten“ gestartet, die strukturelle Veränderungen im Umgang mit der Problematik fordert. Bis dato wurde sie von ca. 33.500 Personen unterzeichnet.

Zu einem Fall, den die Initiative im Rahmen der Petition beschrieben hat, äußert sich die BVG auf Anfrage von Tomiak konkret und stellt dabei den Sachverhalt gänzlich anders dar. Die Betroffene selbst hatte berichtet, dass ihr von den KontrolleurInnen, mit denen sie aus dem Bus steigen musste, ein dringender Toilettengang verweigert wurde und sie gezwungen war, ihre Notdurft zwischen parkenden Autos zu verrichten. Ein Kontrolleur habe das auch noch abfällig kommentiert.

In der von der BVG geschilderten Version soll die Frau den KontrolleurInnen keine Gelegenheit zur Reaktion auf ihre Bitte gegeben haben. Diese hätten sie dann zumindest noch vor den Blicken Dritter abgeschirmt. Tomiak sagte gegenüber der taz, es sei „mehr als fragwürdig“, wenn „schlicht die Stellungnahme der Mitarbeiter*innen, um deren mutmaßliches Fehlverhalten es geht, übernommen wird“ – und die Verkehrsbetriebe das als „objektive Bewertung“ bezeichneten.

Diese Einordnung nimmt die BVG an anderer Stelle in der Antwort auf Tomiaks Anfrage vor: Wenn sich die Wahrnehmungen von Kontrollsituationen geundsätzlich unterschieden, erfolge „grundsätzlich eine objektive Bewertung mit anschließender Entscheidung gemäß der Aussagen der beteiligten Personen, der sich hieraus ergebenden Sachlage und – wenn vorhanden – aufgrund noch vorhandener Videodaten“.

Besonders ärgert es die Grünenabgeordnete, dass die BVG solche Vorfälle nach eigener Aussage von der Fachabteilung „Fahrausweiskontrollen und Erhöhtes Beförderungsentgelt“ prüfen lasse. In der Vergangenheit sei bei Diskriminierungsvorwürfen immer auf eine nicht näher benannte „Fachabteilung“ verwiesen worden – die sei aber, wie sich nun herausstelle, keineswegs auf Antidiskriminierung spezialisiert. „Gerade für eine BVG, die sich in der Öffentlichkeit, aber auch in der Antwort auf meine Anfragen stets Anti-Diskriminierung auf die Fahnen schreibt, ist das beschämend“, so Tomiak.

Die BVG wird in der Antwort der Senatsverwaltung auf Tomiaks Anfrage weiter damit zitiert, dass bei „Fahrausweiskontrollen trotz größtmöglicher Bereitschaft ihrer Personale [der KontrolleurInnen, d. Red.] zur Deeskalation“ nicht immer gewährleistet werden könne, „dass die mit Kontrollmaßnahmen einhergehenden Diskussionen harmonisch und in gegenseitigem Verständnis beigelegt“ würden. „Hier sind nicht nur die Kontroll-/ Sicherheitspersonale der BVG gefragt, sondern auch die betroffenen Fahrgäste selbst.“

„Gesamtes interkulturelles Spektrum“

Betont wird, dass die BVG gegen Diskriminierung eintrete und dies auch vorlebe: „Auch bei den Mitarbeitenden ist das gesamte interkulturelle Spektrum zu finden. Das Personal der BVG und deren Dienstleister ist gleichermaßen in vielen Fällen dem Unverständnis, einhergehend mit Beleidigungen und Beschimpfungen, von Fahrgästen ausgesetzt.“

Der taz sagte Tomiak, es bestürze sie besonders, wenn Betroffene von negativen Erfahrungen berichteten, nachdem sie sich an die im vergangenen Jahr auf Basis des Landes-Antidiskriminierungsgesetzes (LADG) eingerichtete Ombudsstelle gewandt haben. Das war auch hier der Fall: Laut Tomiaks Anfrage schuf eine erste Antwort der bei der Senatsjustizverwaltung angesiedelten Ombudstelle eher mehr Verwirrung, die Betroffene habe dies als unsensibel empfunden.

In der Antwort der Senatsverwaltung wird darauf „aus datenschutzrechtlichen Gründen“ nicht konkret eingegangen. „Die Ombudsstelle sollte explizit ein niedrigschwelliges Angebot darstellen, um Betroffenen schnell und unkompliziert Hilfe anbieten zu können“, sagt Tomiak. „Ich wünsche mir, dass die LADG-Ombudsstelle konstruktiv evaluiert, wie sie diesem Auftrag gerecht wird.“

In Bezug auf einen zweiten konkreten Fall, bei dem laut Schilderung im Rahmen der Petition ein Fahrgast von KontrolleurInnen anlasslos zusammengeschlagen und schwer verletzt wurde, teilt die BVG laut Senatsverwaltung mit, es gebe ein laufendes Ermittlungsverfahren, deshalb könnten dazu keine Aussagen getroffen werden. Nach Angaben der Polizei wurden nach dem Vorfall im vergangenen Dezember drei Strafermittlungsverfahren eingeleitet: „wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung und des Erschleichens von Leistungen“, wie es in der Antwort auf Tomiaks Anfrage heißt.

Verantwortung des Senats?

Abschließend hatte Tomiak die Frage gestellt, wie der Senat Verantwortung in solchen Diskriminierungfällen übernehme. In der Antwort von Staatssekretärin Barbro Dreher wird auf die individuelle strafrechtliche Verantwortung derer verwiesen, die eine Tat begingen. Zudem seien landeseigene Unternehmen als eigenständige Rechtssubjekte selbst für die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften verantwortlich.

Die Verantwortung dafür, „was in Landesbetrieben und durch diese passiert, kann vom Land nicht einfach weggeschoben werden“, so Tomiak der taz. Der Senat stehe „selbstverständlich weiterhin in der Pflicht, Missständen nachzugehen, sogar gerade dann, wenn Aufgaben doppelt und dreifach durch Subunternehmerstrukturen wegdelegiert werden“. Eine Verantwortungsübernahme durch die BVG und ihre Aufsichtsgremien könne nur durch „konkrete Veränderungen in der Praxis“ erreicht werden.

Derweil läuft nicht nur online, sondern auch im Abgeordnetenhaus eine Petition von Black Womxn Matter Deutschland. Anna Helmy, Mitglied der Initiative, sagte der taz, sie seien vom Sekretariat des Petitionsausschusses gebeten worden, noch konkretere Fragen zu stellen.

Black Womxn Matter reichte nun einen detallierten, vierseitigen Fragenkatalog nach. Darin geht es unter anderem um Zuständigkeiten, Abläufe und Dokumentationspflichten innerhalb der BVG beim Umgang mit Beschwerden wegen Diskriminierung, aber auch um Maßnahmen wie Schulungen in Bezug auf die Diversitätsstrategie und Antidiskriminierungs-Bemühungen.

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