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Direktmandate bei der BundestagswahlGewonnen und doch verloren

Dank Wahlreform gehen einige erfolgreiche Di­rekt­kan­di­da­t:in­nen leer aus. Betroffen sind vor allem CDU und CSU in Baden-Württemberg und Bayern.

Nicht alle Di­rekt­kan­di­da­t:in­nen können Jubeln, Wahlparty der CDU in Berlin Foto: Angelika Warmuth/reuters

23 Di­rekt­man­dats­kan­dida­t:in­nen haben in ihrem jeweiligen Wahlkreis die meisten Stimmen erhalten und werden dennoch nicht in den nächsten Bundestag einziehen. Das geht aus dem vorläufigen Endergebnis der Bundeswahlleiterin hervor. Betroffen davon ist vor allem die CDU: 15 Kandidierende gehen leer aus. Bei der AfD sind es vier Kandidierende, bei der CSU drei und eine bei der SPD.

Grund ist das neue Wahlrecht. Hauptbestandteil der von der Ampelregierung 2023 durchgesetzten Wahlrechtsreform war die sogenannte Zweitstimmendeckung. Das bedeutet, dass nur so viele erfolgreiche Di­rekt­kan­di­da­t:in­nen in den Bundestag einziehen, wie es das Zweitstimmenergebnis der Partei zulässt. Grund der Reform war der Wunsch eines kleineren Bundestags, der nun auf 630 Mandate begrenzt ist. Überhang- und Ausgleichsmandate wurden damit abgeschafft.

Die CDU in Baden-Württemberg ist von dieser neuen Regelung am stärksten betroffen: 35 der 38 Wahlkreise gingen dort über die Erststimme an die CDU, aber nur 29 der CDU-Kandidierenden steht ein Sitz im Bundestag zu. Die sechs mit den schwächsten Ergebnissen ­gehen leer aus. Betroffen davon sind vor allem städtische Wahlkreise, in denen die CDU im Vergleich zu ländlichen Gebieten schwächere Erststimmenergebnisse erzielt. In Baden-Württemberg sind das die Wahlkreise Stuttgart II, Tübingen, Lörrach-Müllheim, Rhein-Neckar, Heidelberg und Mannheim.

Infografik: taz

Kritik aus der Union

Insbesondere die Union kritisierte im Vorfeld der Wahl das neue Wahlrecht. In ihrem Wahlprogramm kündigte sie an, es erneut zu ändern. CDU-Chef Friedrich Merz kritisierte am Montag auf einer Pressekonferenz das neue Wahlrecht erneut deutlich: „Wenn 23 Wahlkreise Wahlkreisabgeordnete wählen, die anschließend nicht in den Deutschen Bundestag kommen, dann ist das ein Schaden an unserer Demokratie, und das kann nicht so bleiben.“

Auch die CSU in Bayern ist betroffen: Drei CSU-Politiker:innen können aufgrund der fehlenden Zweitstimmendeckung nicht nach Berlin ziehen. Dort gehen die städtischen CSU-Wahlkreise Nürnberg-Nord, Augsburg-Stadt und München-Süd leer aus.

Im Wahlkreis Bremen I ging die SPD-Abgeordnete Ulrike Hiller mit 25,2 Prozent der Erststimmen als Siegerin hervor. Aber auch sie wird kein Direktmandat bekommen. Die AfD ist in vier Fällen betroffen.

Vier Wahlkreise sind „verwaist“, sie sind komplett ohne Vertretung, auch nicht durch Bundestagsabgeordnete, die über die Landeslisten in den Bundestag einziehen. Das sind Darmstadt in Hessen, Lörrach-Müllheim, Tübingen und Stuttgart II in Baden-Württemberg.

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Abseits für Wahl­kreis­sie­ge­r:in­nen

Politikwissenschaftler Robert Vehrkamp, der als Sachverständiger an der Wahlrechtsreform beteiligt war, kritisierte kürzlich in der taz, dass sich Mythen rund um das neue Wahlrecht verbreitet hätten. Die Behauptung, Wahl­kreis­sie­ge­r:in­nen bekämen ihr Mandat nicht, sei falsch.

Die Definition, wer als „Wahlkreissieger“ gelte, sei nun eine andere. „Ich vergleiche die neue Zweitstimmen­deckung gerne mit der Abseitsregel im Fußball: Da zählt ein Tor auch nur, wenn der Torschütze nicht im Abseits stand. Die relative Mehrheit der Stimmen im Wahlkreis alleine reicht nicht mehr. Um zum Wahlkreissieger gekürt zu werden, braucht es zusätzlich die Zweitstimmendeckung“, sagte Vehrkamp. Bür­ge­r:in­nen müssten sich an die neue Definition erst gewöhnen, da das alte Wahlrecht noch eingeübt sei.

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8 Kommentare

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  • Zweitstimme abschaffen und nur noch direkt Gewählte in den Bundestag.

    • @Stoffel:

      Dann schauen Sie doch bitte mal auf die Karte mit den Erststimmen (was Direktkandidaten entspräche). Der Bundestag bestünde dann fast nur aus Union und AfD plus ein paar SPDler, Grünen und Linken.



      Das Parlament würde so nicht die (wenigstens näherungsweise, respektive 5%-Klausel) absolute Wählermeinung widerspiegeln.



      Das wäre natürlich einfach für die Regierungsbildung (und fürs "Durchregieren").

  • Damit ist doch die erststimme völlig sinnlos. Parteiunabhängige Kandidaten haben gar keine Chance mehr in den Bundestag zu kommen. Vorher war es schon relativ unwichtig wer den eigenen Wahlkreis betritt. Merz zum Beispiel wird ja auch nicht in seiner Funktion als Abgeordneter des HSK im Bundestag sitzen.



    Entweder man entkoppelt die beiden Stimmen komplett, so das 315 Abgeordnete über die Listen und 315 durch Direktmandate im BT sitzen oder man schafft die Erststimme ab.

    • @Jesus:

      Wenn man die Wahlkreise doppelt so groß macht, bleiben weniger dominant städtische Wahlkreise über, was noch weniger wie auch immer diffus "linke" Mandate ergibt. Von interessanten Gerrymandering-Optionen beim Zuschnitt der Kreise erst gar nicht zu reden.

      • @festus:

        Achso, wenn es einem diffusen „links“ hilft dann lassen wir alles so wie es ist auch wenn es völlig sinnlos ist.

  • "Betroffen davon ist vor allem die CDU." Sollte noch jemand Fragen haben, warum die notwendige Wahlrechtsreform in dieser Form mit rot-grüner Regierungsbeteiligung durch gezogen wurde, ist das die Antwort.

    • @Vigoleis:

      Sie verdrehen hier den Punkt das es weit vor der Wahl beschlossen wurde und es ebenfalls jede andere Partei hätte treffen können, es sei denn sie glauben an Hellseherei

      • @Fizzy Fish:

        Ne, Statistik. Von den Ausgleichs- und Überhangmandaten hat in den vergangenen Jahrzehnten vor allem die Union profitiert. Deshalb war es ja immer ein besonderes Anliegen der SPD, dem einen Riegel vorzuschieben. Das ist kein Thema allein der vergangenen Legislaturperiode gewesen.



        Der ursprüngliche Gesetzesentwurf richtete sich aber gleichzeitig gegen die Linke, die unter anderen Umständen (siehe Projekt "Silberlocke") nur über drei gewonnene Direktmandate in den BT gelangt wären. Auch das wollte die Ampel zukünftig verhindern. Wenigstens das hat das BVG ja gestoppt.