: Dieselskandal und kein Ende
Der Bundesgerichtshof entscheidet über Verjährungsfristen
Wer im Dieselskandal erst 2020 gegen VW geklagt hat, bekommt höchstwahrscheinlich keinen Schadenersatz. Der Bundesgerichtshof (BGH) will hier seiner Linie treu bleiben und auch keine Ausnahmen machen, wie sich am Donnerstag in einer Verhandlung in Karlsruhe abzeichnete. Weil es bei der Klägerin um ein neu gekauftes Auto geht, ist trotzdem noch nicht ausgemacht, dass sie leer ausgeht. In ihrem Fall könnte sogenannter Restschadenersatz in Betracht kommen. Die Richterinnen und Richter wollen das noch prüfen und ihr Urteil am 14. Juli verkünden.
Schadenersatz-Ansprüche müssen binnen drei Jahren geltend gemacht werden. Der Skandal war im Herbst 2015 aufgeflogen. Die Frist beginnt laut Gesetz ab dem Zeitpunkt zu laufen, zu dem „der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste“. Der Senat hatte sich schon in seinen Urteilen vom 10. Februar darauf festgelegt, dass er ab Ende 2016 von grober Fahrlässigkeit ausgeht. Daraus folgt, dass Ansprüche Ende 2019 verjährt sind. (dpa)
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