in kürze FERNLIEBE: Dienstverpflichtung
Liebe zu einem US-Bürger ist kein Grund für die vorzeitige Entlassung aus der Bundeswehr, entschied das Verwaltungsgericht Koblenz. Eine Zeitsoldatin hatte auf vorzeitige Entlassung geklagt, weil sie zu ihrem Mann in die USA ziehen wollte. (Az. 9 K 2490/00) (ap)
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