: Die Unschuld vom Lande
■ Achtzehnjähriger war wegen Zuhälterei angeklagt
Nein, er habe seine Freundin nicht auf die Idee gebracht, sich in Deutschland als Prostituierte zu verdingen. Vielmehr sei er völlig entsetzt gewesen, daß sie in einer Wohnung in der Hohentorstraße angeschafft hat. Der junge Mann mußte sich gestern vor dem Jugendgericht wegen Beihilfe zur Zuhälterei und zur Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger verantworten.
Gegen fünf weitere Erwachsene, darunter die Mutter des Angeklagten und ihren deutschen Mann, läuft derzeit ebenfalls ein Verfahren. Der junge Pole, damals 18jährig, sei „offenbar naiv in die Sache reingeschlittert“, sagte Richter Manfred Kelle. 1993 hatte der Angeklagte seiner polnischen Freundin und deren Bekannten den Kontakt zu einem Bremer Zuhälter vermittelt, den er über den Freund seiner Mutter kannte.
„Meine Freundin hat immer gesagt, sie würde gerne mal nach Deutschland fahren“, so der Angeklagte. Daß sie als Prostituierte arbeiten wollte, habe er nicht gewußt. Die Busfahrt von Kattowitz nach Bremen hat der junge Pole seiner damals 17jährigen Freundin und ihrer Bekannten vorgestreckt. Der deutsche Bekannte hatte eine Wohnung in Bremen angemietet. Der Angeklagte hatte gehofft ebenfalls hier arbeiten und leben zu können.
Nach einer Woche jedoch fuhr er enttäuscht über seine anschaffende Freundin nach Polen zurück. „Das hat mir alles nicht gefallen“, sagte er dem Richter. Die Frauen hatten vor der Polizei ausgesagt, daß es ihr Wunsch gewesen sei, als Prostituierte zu arbeiten und ihn damit entlastet. Da Richter Kelle keine „erzieherischen Beiträge“ für den in Polen lebenden Mann sah, stellte er das Verfahren ein. kru
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