: Die Steuerreform 1990 im Überblick
■ Eine Zusammenfassung der wichtigsten Veränderungen / Entlastung 19,1 Mrd. DM
Bonn (dpa) - 1. Entlastungen------------------:
-TARIF: Der Grundfreibetrag wird für Ledige auf 5.616Mark und für Verheiratete auf 11.232Mark erhöht. Der niedrigste Steuersatz wird auf 19 Prozent, der Spitzensatz auf 53 und der Körperschaftssteuersatz auf 50 Prozent gesenkt.
-FAMILIEN: Der Kinderfreibetrag wird pro Kind auf 3.042 Mark angehoben. Der Haushaltsfreibetrag wird für Alleinstehende mit Kindern auf 5.616 Mark erhöht. Neu ist ein Pflegepauschbetrag von 1.800 Mark für die persönliche Pflege von „Schwerpflegebedürftigen“.
-SELBSTSTÄNDIGE: Sie erhalten für Vorsorgeaufwendungen einen Sonderausgabenhöchstbetrag in Höhe von 4.000/8.000 Mark.
2. Belastungen-------------------:
-QUELLENSTEUER: Zehnprozentige Abgabe für Zinserträge, die im Falle von Anlagen und Ersparnissen bei Kreditinstituten mit der Lohn- und Einkommenssteuer verrechnet werden. Ausgenommen sind u.a. Zinsen aus Sparbüchern mit gesetzlicher Kündigungsfrist, Girokonten bis zum Zinssatz von 0,5 Prozent, bis zu zehn Mark Jahreszinsgutschrift auf dem einzelnen Konto.
-ARBEITNEHMERPAUSCHALE: Für berufliche Aufwendungen wird die Werbungskostenpauschale durch einen neuen „Arbeitnehmer -Pauschbetrag“ in Höhe von 2.000 Mark ersetzt. Der Arbeitnehmerfreibetrag und der Weihnachtsfreibetrag werden gestrichen.
-LOHNZUSCHLÄGE: Bei Nachtarbeit sollen grundsätzlich 25 Prozent des Grundlohns steuerfrei bleiben, bei Sonntagsarbeit 50 Prozent.
-BELEGSCHAFTSRABATTE: Sie werden künftig zum Teil versteuert. Vorgesehen sind ein jährlicher Freibetrag von 2.400 Mark und ein vierprozentiger Preisabschlag vom Listen oder Verkaufspreis.
-PROGRESSIONSVORBEHALT: Ihm unterliegen künftig nicht nur die Arbeitslosenunterstützung und das Kurzarbeiter- sowie Schlechtwettergeld sondern auch das Kranken- und Mutterschaftsgeld.
-VERMÖGENSBILDUNG: Das Konten- und Versicherungssparen bleibt zwar im Anlagekatalog des 936 Mark-Gesetzes, wird aber nicht mehr mit der Sparzulage belohnt. Die Arbeitnehmersparzulage im Bereich des Produktivkapitals wird von 23 auf 20 Prozent gesenkt.
-WOHNUNGSGEMEINNÜTZIGKEIT: Es bleibt bei ihrer Abschaffung mit der Folge der Aufhebung der Befreiungen von der Körperschafts-, Gewerbe- und Vermögensteuer.
-VERLUSTE: Für alle Unternehmen wird der Verlustvortrag zeitlich und der Höhe nach unbefristet zugelassen.
-LANDWIRTSCHAFT: Der Gewinn durch die Aufdeckung stiller Reserven aus der Entnahme von betrieblichem Grund bleibtsteuerfrei.
-REGIONALFÖRDERUNG: Es bleibt bei der Abschaffung des Investitionszulagengesetzes mit flexiblen Übergangsregeln. Danach bleiben vor dem 1. Januar 1990 abgeschlossene Investitionen generell im Genuß der Investitionszulage.
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