■ Chronik der Mypegasus-Lösung: Die Stationen der Verweigerer
Ende April 1996:Den Werftarbeitern wird die Beschäftigungsgesellschaft Mypegasus vorgestellt: Wer den Arbeitsvertrag auflöst, soll über sie ggf. an den alten Arbeitsplatz zurückverliehen werden. Über „strukturelles Kurzarbeitergeld“wird die Werften-Schließung vorerst aufgeschoben. Vorteil für die Vulkanesen: Wer anschließend arbeitslos wird, erhält so seinen Arbeitslosengeld-Anspruch aufrecht. Nachteil: Auch wer schon lange im Betrieb war, verliert alle bislang erworbenen Rechte (Bsp.: Kündigungsschutz oder Betriebsrente etc.)
Mai 1996:Erste Mypegasus-Verweigerer werden ausgesperrt. Ex-Vulkanesen machen als Mypegasus-Leiharbeiter dieselben Arbeiten wie vorher.
Oktober 1996: Die 1. Kammer des Bremerhavener Arbeitsgerichtes gibt der Klage von sechs ehemaligen Schichau-Seebeckern statt. Sie hatten ihre Verträge nicht freiwillig gekündigt und waren daraufhin „freigestellt“worden. Jetzt dürfen sie zurück an den alten Arbeitsplatz.
November 1996: Die 2. Kammer des Bremerhavener Arbeitsgerichtes kommt bei einem weiteren Prozeß in derselben Sache zur gegenteiligen Ansicht: Mypegasus-Verweigerer müssen am alten Arbeitsplatz nicht weiterbeschäftigt werden.
2. Dezember 1997: Nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichtes in Bremen hätten acht Schichau-Seebeck-Beschäftigte nicht gekündigt werden dürfen, nachdem sie sich weigerten, ihre Arbeitsverträge selbst aufzulösen. Den acht Klägern stehen jetzt eine runde Million Mark an Lohnnachzahlungen etc. zu. Sie sollen am alten Arbeitsplatz weiterbeschäftigt werden. Das Urteil soll zur Revision vor das Bundesarbeitsgericht kommen.
9. Dezember 1997: Vor dem Landesarbeitsgericht vergleicht sich ein ehemaliger Beschäftigter der Lloyd-Werft. Der 57jährige war nach einer Weigerung, den Arbeitsvertrag freiwillig zu lösen, ebenfalls entlassen worden. Jetzt bekommt er recht – und 65.000 Mark. ede
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