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Die Polizeipistole "Walter P 5" soll aus dem Verkehr gezogen werden

Die Polizeipistole „Walter P 5“ soll aus dem Verkehr gezogen werden, fordert der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Hermann Lutz. Die Pistole entspricht nicht den Sicherheitsanforderungen und kann auch durch eine technische Nachrüstung nicht gegen eine unbeabsichtigte Schußabgabe gesichert werden. Die „P 5“ wird bei den Polizeien der Länder Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg verwendet. Keinen Zweifel konnte es an der Unzuverlässigkeit der Dienstwaffe mehr geben, als im vergangenen Frühjahr einem Autobahnpolizisten bei Karlsruhe die Waffe aus dem Holster fiel. Beim Aufschlag löste sich ein Schuß - der Beamte wurde getötet. Anschließende Fallversuche mit der Waffe ergaben, daß sich durchschnittlich in fünf von hundert Fällen ein Schuß löste. Erbost zeigt sich der GdP-Chef über die anschließenden Anordnung der Innenministerien in Mainz und Stuttgart. Den Beamten wurde verboten, ihre Waffe durchgeladen zu tragen. Lutz: „Dem Polizisten können damit entscheidende Sekunden verlorengehen.„Foto: Armin Staudt

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