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Die PDS hatte vorgesorgt

Berlin (dpa) — Das Verschieben von Millionenbeträgen aus dem PDS-Vermögen ins Ausland ist nach Aussagen des Leiters der Finanzabteilung der Partei, Karl Holluba, für die PDS-Führung völlig legal gewesen. Ein Präsidiumsbeschluß zur Sicherung des PDS-Parteivermögens vom Dezember 1989 habe das „Parken“ größerer Geldsummen durch hohe Parteifunktionäre nicht ausgeschlossen, sagte Holluba, früheres ZK-Mitglied des PDS-Vorläufers SED, am Donnerstag vor dem Berliner Landgericht im Prozeß um die Verschiebung von 107 Millionen Mark aus dem Parteivermögen. Der Beschluß sah nach seinen Worten vor, das vorhandene Parteivermögen zu erhalten und gegen staatlichen Zugriff zu sichern. Außerdem sollte eine Gesamtbilanz über die vorhandenen Vermögenswerte erstellt werden, um den „Ausverkauf“ der Partei zu verhindern.

In dem Prozeß sind der ehemalige PDS-Vizechef Wolfgang Pohl, der frühere PDS-Finanzabteilungsleiter Wolfgang Langnitschke und der Hallenser Parteifunktionär Karl-Heinz Kaufmann wegen Untreue angeklagt.