: Die Öffnung ist nicht zulässig
■ CDU/FDP-Gesetz von 1987 verbietet Parken und Befahren der Havelchaussee
Berlin. Es ist auch noch ausgerechnet die Unterschrift von Eberhard Diepgen. Aber der damalige Regierende Bürgermeister ahnte an diesem 3. Dezember 1987 vermutlich nicht, daß das Gesetzblatt, unter das er seinen Namen setzte, vier Jahre später bei der Diskussion um die Wiederöffnung der Havelchaussee eine wichtige Rolle spielen würde. An diesem 3. Dezember erklärte er mit dem FDP-Umweltsenator Starnick den Bereich Havelchaussee zum Wasserschutzgebiet.
Damals wurde das Einzugsgebiet des Wasserwerkes Beelitzhof in drei Zonen gegliedert. Zone I: 34 Brunnen, aus denen etwa 500.000 Berliner mit Trinkwasser versorgt werden. Zone II: das heute gesperrte Teilstück der Havelchaussee und mehrere Kilometer Ufer. Zone III: mehrere Quadratkilometer, die die anderen beiden Zonen einschließen.
Die Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes Beelitzhof untersagt innerhalb der Zone II — also auch für das gesperrte Stück der Havelchaussee — »Handlungen, die das Eindringen von Schadstoffen, wie Treibstoffen, Ölen, Teeren, Phenolen, in das oberirdische Gewässer, in den Untergrund oder in das Grundwasser ermöglichen, insbesondere [...] das Abstellen von Kraftfahrzeugen auf unbefestigtem Untergrund ohne Sicherungsmaßnahmen«.
Danach ist nicht einmal die Nutzung der beiden südlich der Sperrung gelegenen Parkplätze (Zone II) erlaubt. Auf den Sandflächen versickern alle Schadstoffe im Erdreich ungehindert. Die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald forderte Mitte März deshalb das Bezirksamt Zehlendorf auf, die 1,8 Kilometer der Havelchaussee aus dem Straßenregister zu streichen und den Parkplatz am Großen Fenster zu schließen. Ihr Anwalt, Wolf-Dieter Neuppert, erklärte der taz, daß Verstöße mit bis zu 100.000 Mark Ordnungsgeld geahndet werden könnten. Der BUND hatte diese Woche angekündigt, gegen die Öffnung der Havelchaussee zu klagen und durch eine einstweilige Verfügung die Öffnung hinauszuzögern. Der Umweltschutzbund hat gute Chancen. Denn der Senat hat sich keine Maßnahmen überlegt, mit denen verhindert wird, daß der nächste Regen Ölverlust, Reifenabrieb und Bremsbelag vom Asphalt hinunterspült und alles zusammen versickert — direkt über den Brunnen. Dirk Wildt
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