: Die Lora-Leier
■ Unendlicher Streit um Bürgerradio
München (taz) – Das linksalternative Bürgerradio Lora in München geht vorläufig nicht auf Sendung. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof gab auch in zweiter Instanz den beiden Musiksendern Radio 2 Day und 89 Hit FM Recht, die sich weigern, das Programm zwei Stunden täglich auf ihrer Frequenz auszustrahlen.
Die juristische Niederlage der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM), die die Sendungen erzwingen wollte, bedeutet jedoch gleichzeitig eine Stärkung des Bürgerradios. Die konservative Mehrheit im Medienrat der BLM hatte nämlich durchgesetzt, daß Lora nur „probeweise“ bis zum Jahresende mit dem rechtlich schwachen Status eines unselbständigen Programmzulieferers zugelassen werden sollte. Dieses Verfahren bezeichnete das Gericht als rechtswidrig, da die BLM die Zulassung von Sendern ohnehin widerrufen könne. Auch die Beteuerung der BLM, mit dem Programm von Lora die Vielfalt auf der Frequenz 89,0 erhöhen zu wollen, ließ das Gericht nicht gelten. Wenn die BLM in dieser Frage Defizite sehe, könne sie den Dudelfunkern inhaltliche Vorgaben für ihr Programm machen oder Lora einfach – statt der geplanten „Zulieferer“-Lösung – als gleichberechtigten Anbieter zulassen.
Die Entscheidung, ob und wann die Münchner endlich das erste Bürgerradio der Stadt hören können, liegt nun wieder in der Hand der Medienzentrale. Ihr Präsident Wolf-Dieter Ring hatte vor der Entscheidung angekündigt, notfalls bis in die letzte Instanz zu kämpfen. Lora-Geschäftsführer Eberhard Efinger hofft jedoch, daß die bayerischen Medienwächter den Wink des Gerichts verstehen, das Lokalradio schnell als Anbieter zulassen und damit die Hängepartie, die seit dem geplanten Sendestart am 5. April andauert, beenden. Zum Jahresende steht ohnehin eine grundsätzliche Neuordnung der Münchner Radio- Frequenzen an. nig
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