Die Gretchenfrage der Wirtschaft: Menschenrechte in der Lieferkette?

Das Lieferkettengesetz fordert, auch im Ausland Arbeits- und Menschenrechte zu respektieren. Doch ist dies etwa in Xinjiang (China) überhaupt möglich?

Näherinnen in einer Fabrik in Urumqi (Xinjiang) im August 2021. Foto: Ding Lei/XinHua/dpa

Deutsche Wirtschaftsunternehmen beanspruchen für sich, im In- und Ausland die Arbeits- und Menschenrechte wie auch die Umweltstandards zu respektieren. Auch von Seiten der bundesdeutschen Politik ist spätestens seit der Verabschiedung des Lieferkettengesetzes im Juni 2021 klar: Es wird eine menschenrechtliche Sorgfalt von Unternehmen im Bezug auf ihre globalen Aktivitäten rechtsverbindlich erwartet.

Wann: Do., 18.11.2021, 19 Uhr

Einlass ab 18 Uhr

Wo: taz Kantine

Friedrichstr. 21

10969 Berlin

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Eintritt frei - Spenden erwünscht

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Anmeldung erforderlich

Aufgrund der geltenden Bestimmungen können wir nur ein begrenztes Kontingent an Vor-Ort-Tickets anbieten. Bitte per Mail an buchung@taz.de mit Namen und Anzahl der gewünschten Tickets und dem Betreff „Menschenrechte in der Lieferkette" anmelden. Die Teilnahme ist nur mit einem im Voraus gebuchten Ticket möglich.

• Den Livestream zum taz Talk finden Sie hier: youtu.be/P6DMQ6OTDxc

Nicht einlösbare Versprechen?

Mit Blick auf China und insbesondere die Situation in seiner nordwestlichen Provinz Xinjiang stellt sich jedoch die Frage, ob Unternehmen ihre Versprechen angesichts der dort verbreiteten Zwangsarbeit von Uiguren im Baumwoll- und Textilsektor überhaupt halten können.

Denn zum einen prallt an der chinesischen Regierung der Verweis auf individuelle Menschenrechte ab und mobilisiert sie gegen kritische westliche Firmen zu Boykottkampagnen. Zum anderen stellt sich die Frage, welche Position dazu die Bundesregierung in konkreten Fällen einnimmt. Und sind globale Lieferketten nicht grundsätzlich in einer Weise strukturiert, dass die Einhaltung von Menschenrechten letztlich gar nicht möglich ist?

Zu diesem Thema diskutieren:

Felix Lee, früherer China-Korrespondent und heutiger Wirtschaftsredakteur der taz

Miriam Saage-Maaß, Menschenrechtsanwältin European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR), Berlin

Moderiert wird von Sven Hansen, Asienredakteur der taz.

Dieser Talk findet in Kooperation mit Han Sens Asientalk und ECCHR statt.

Wichtige Buchungshinweise

Die Veranstaltung findet in der taz Kantine statt und wird zusätzlich live auf YouTube gestreamt. Aufgrund der bestehenden Hygieneregeln sind die Plätze in der Kantine beschränkt. Wir bitten Sie um eine Anmeldung über buchung@taz.de mit Namen und Anzahl der gewünschten Tickets sowie im Betreff die Angabe „Menschenrechte Lieferkette“. Die Teilnahme ist nur mit einem im Voraus gebuchten Ticket möglich.

Darüber hinaus legen Sie bitte am Einlass einen der folgenden Nachweise vor: Einen Nachweis über eine vollständige Impfung gegen Corona oder einen Genesenennachweis und zusätzlich einen tagesaktuellen negativen Schnelltest (2G+).

Sie möchten vorab Fragen für diese Veranstaltung einreichen? Oder nach dem Gespräch Zuschauer:innen-Feedback geben? Schreiben Sie uns! Wir freuen uns auf Ihre Mail: taztalk@taz.de

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