: Die Bundesregierung fördert nicht, sie fordert
■ betr.: Familienförderung nach dem Jahressteuergesetz 1996
[...] Das Jahressteuergesetz brachte mir, wie vielen anderen Ein- und Zweielternfamilien, finanzielle Nachteile. Da ich keinen Unterhalt vom Vater der Kinder erhalte, war ich gezwungen, von einer Stelle mit 19,25 Arbeitsstunden auf eine Stelle mit 38,5 Stunden zu wechseln. Ich erwarte jetzt nicht das doppelte Gehalt, aber die Summe, die als Nettobetrag meine Gehaltsabrechnung zierte, ließ mich erblassen. Die doppelte Anzahl von Arbeitsstunden und somit von Arbeit wirkte sich recht geringfügig aus.
Noch blasser wurde ich im Januar 1996; durch die Neuregelung des Kindergeldes nahm mein Einkommen um etwa 200 Mark ab.
Den Satz „Eine spürbare Verbesserung für Familien mit Kindern hat die Bundesregierung mit der Erhöhung des Kindergeldes in die Wege geleitet“ von der Bundesfamilienministerin habe ich noch im Ohr. Ich weiß nicht, welche Familien die Ministerin meint. Geht sie von der Zweikinderfamilie aus und läßt Familien mit drei, vier, fünf, sechs und mehr Kindern außen vor? Sind das die Maßnahmen der CDU-Regierung zur Familienförderung?
Ich denke, das bedeutet Ausbeutung der Familien, es bedeutet Benachteiligung, die nicht, wie das Bundesverfassungsgericht 1985 die Bundesregierung beauftragt hat, per Gesetz abgebaut wird, sondern die Familien mit mehr als den bundesdurchschnittlich üblichen 1,4 Kindern immer weiter ins soziale Abseits bringt. Familienförderung kann ich im Jahressteuergesetz 1996 nicht erkennen. Der Gesetzgeber beziehungsweise die Bundesregierung fördert nicht, er/ sie fordert. Er/sie fordert Leistungen, die vor allem Alleinerziehende bis an die Grenze ihrer Belastbarkeit und oft weit, weit darüber hinaus treiben. Irmtraud Heinz, Zweibrücken
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