Die Bahn und der Lärm : Spaßmaßnahme für Kinder
Die Bahn erklärt sich für den Lärm am Kindergarten und am Studentenwohnheim in Horn nicht zuständig. Zwar verursacht sie ihn, argumentiert sich aber mit Verweis aufs Lärmminderungsprogramm des Bundes aus der Verantwortung. Machen kann sie nur etwas, wenn Häuser entlang der Strecke vor 1974 gebaut wurden. Kinder und Studenten haben also Pech gehabt.
Kommentar von Felix Zimmermann
Darüber, dass die Bahn so gesetzeskonform agiert, ist man als unbescholtener Bürger natürlich sehr froh. Man will ja alles, nur keine gesetzlose Bahn.
Allerdings: Das Lärmminderungsprogramm ist eine freiwillige Maßnahme. Rechtsanspruch besteht darauf nicht. Ließe sich das nicht einfach auch umkehren? Dann würde die Bahn auch dort tätig werden, wo sie zwar nicht müsste, sie aber Kindern und Studenten den Gefallen tun könnte. Ganz freiwillig und garantiert gesetzeskonform. Der schöne Nebeneffekt: Die Bahn würde ganz viele Leute erreichen, denn erfahrungsgemäß wechselt die Belegschaft von Kindergärten und Studentenheimen häufiger mal.
Da sich die Bahn darauf nicht einlassen wird – es könnte ja jeder kommen! –, bleibt nur eins: Der Kindergarten muss die Nähe zur Bahn kreativ nutzen. Züge zählen. Züge am Lärm erraten. Oder die Kinder die Pünktlichkeit der Züge stoppen lassen. Die hätten ihren Spaß!