Die Akte Alberto Nisman in Argentinien: Suizid erneut ausgeschlossen
Der Staatsanwalt wurde mit einer Schusswunde im Kopf in seiner Badewanne aufgefunden. War es Suizid oder Mord? Ein Gericht bestätigt abermals letzteres.
dpa/epd | Ein argentinisches Bundesgericht hat nach dem rätselhaften Mord an einem Staatsanwalt vor drei Jahren den Verdacht auf ein politisches Motiv bekräftigt. Der Tod von Alberto Nisman stehe im Zusammenhang mit einer Anzeige gegen die damalige linke Staatschefin Cristina Fernández de Kirchner, teilte ein Bundesgericht am Freitag (Ortszeit) in Buenos Aires mit. Damit bestätigte das Tribunal einen Richterspruch vom Dezember vergangenen Jahres.
Richter Julián Ercolini hatte damals erstmals festgestellt, dass Nisman ermordet worden war. Der Staatsanwalt war am 18. Januar 2015 mit einer Schusswunde am Kopf tot aufgefunden worden. Zunächst war über einen möglichen Suizid spekuliert worden. Selbst Staatschefin Kirchner hatte erst von Suizid gesprochen und dann von einer möglichen „Verschwörung“ gesprochen, die ihre Regierung destabilisieren wollte. Der Fall hatte weltweit für Aufsehen gesorgt.
Als Sonderstaatsanwalt war Nisman mit der Untersuchung des verheerenden Bombenanschlags auf ein jüdisches Gemeindehaus 1994 in Buenos Aires betraut gewesen. Hinter dem Attentat mit 85 Toten werden iranische Drahtzieher vermutet. Nisman warf der damaligen Regierung Kirchners Vertuschung und Zurückhalten von Informationen vor. Sie hatte mit dem Iran auch einen Vertrag über lukrative Ölgeschäfte abgeschlossen.
„Die Präsidentin und der Außenminister haben die kriminelle Entscheidung getroffen, Irans Unschuld in dem Fall zu fabrizieren, um Argentiniens politischen, wirtschaftlichen und geopolitischen Interessen zu schützen“, hatte Nisman erklärt. Irans Staatsführung hatte eine Verwicklung in den Fall stets bestritten. Nisman sollte am Tag nach seinem Tod die Vorwürfe im Kongress erläutern.
Der Nachfolger Kirchners, der konservative Mauricio Macri, hatte nach seinem Amtsantritt Gerechtigkeit versprochen. Er gab alle Verschlusssachen zum Fall Nisman frei und enthob Mitarbeiter des Geheimdienstes von ihrer Schweigepflicht. Im März 2018 wurde ein Verfahren gegen Kirchner wegen Verschleierung eingeleitet.
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