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Die AfD bleibt weiter auf dem Theaterspielplan

URTEIL Die Schaubühne hat Erfolg im Streit um die einstweilige Verfügung gegen Falk Richters "Fear"

Die Schaubühne am Lehniner Platz hat am Dienstag vor dem Berliner Landgericht einen juristischen Sieg im Zusammenhang mit dem Stück „Fear“ von Falk Richter errungen. Wie das Theater mitteilte, wies das Gericht die Forderung der Europa-Abgeordneten Beatrix von Storch (AfD) und die von Hedwig von Beverfoerde, Sprecherin von „Demo für alle“, ihre Fotos in der Inszenierung nicht mehr zu verwenden, zurück. „Wir haben gewonnen und werden die Bilder der beiden Frauen weiter zeigen“, sagte Hannah Linnenberger, Sprecherin der Bühne, nach der mündlichen Verhandlung zur taz.

Auf Antrag ihrer Mandantinnen hatten zuvor deren Anwälte beim Gericht eine entsprechende Unterlassungserklärung beantragt, die innerhalb von zwei Tagen unterschrieben werden sollte. Diese war von der Schaubühne jedoch nicht unterzeichnet worden.

Trotz einer Schutzschrift, welche die Schaubühne bei Gericht hinterlegt hatte, erließ das Gericht die einstweilige Verfügung, ohne die Schaubühne dazu allerdings anzuhören. Gegen diese Verfügung legte die Schaubühne jetzt Widerspruch ein – mit Erfolg.

Über Richters Stück „Fear“, in dem Personen aus der rechten Ecke der Politik und Gesellschaft satirisch an den Pranger gestellt werden, hatte es in Vergangenheit mit der AfD bereits mehrfach Streit gegeben.

Rolf Lautenschläger

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