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Dicke dürfen duschen

Wer zu dick für die Badewanne ist, darf auch gegen den Willen des Vermieters eine Dusche einbauen. Das berichtete der Deutsche Mieterbund (DMB) unter Berufung auf ein entsprechendes Urteil des Hamburger Amtsgerichts. Die Kosten für den Umbau muß der Übergewichtige allerdings selbst tragen. In dem Hamburger Fall hatte eine überaus rundliche Mieterin von ihrem Vermieter die Einwilligung zum nachträglichen Einbau einer Dusche verlangt. Der ansonsten freien Entscheidung des Vermieters seien Grenzen gesetzt, da der Mieter auf den Gebrauch der Wohnung „zur Befriedigung seiner elementaren Lebensbedürfnisse“ angewiesen sei, entschied das Gericht. Der Inhaber dürfe seine Einwilligung aber von einer Sicherheitsleistung gegen alle mit dem Umbau verbundenen Gefahren abhängig machen, falls die Risiken nicht ohnehin durch eine Haftpflichtversicherung abgesichert seien.Foto: taz-Archiv

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