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in kürze EXZWANGSARBEITERDeutschland zahlt

Ein französisches Gericht hat Deutschland zur Zahlung von 93.000 Euro an einen Exzwangsarbeiter verurteilt, der 1944 zehn Monate in einer deutschen Fabrik arbeitete. Das Gericht habe das Prinzip anerkannt, dass Arbeit, ob erzwungen oder nicht, bezahlt werden müsse. (ap)

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