■ Die Anderen: Deutschland muß mehr gegen Rassismus tun, meint die "New York Times" / Die "Berliner Zeitung" äußert sich zur Asylrechtspraxis / "Les Echos" aus Paris schreibt zu den 50-Jahr-Feiern der Staatsgründung Israels
Deutschland muß mehr gegen Rassismus tun, meint die „New York Times“: Die Arbeitslosigkeit in Deutschland mit ihrem Nachkriegshoch produziert ein beunruhigendes Anwachsen von rassistischer und neonazistischer Gewalt unter jungen Menschen in den östlichen Bundesländern, wo die Arbeitslosenrate 21 Prozent übersteigt. Zwar liegen die Vorfälle noch unter der alarmierenden Höhe von 1992, doch die Gewalt verlangt nach einer festeren Antwort, als Bundes- und Landesregierungen sie gegeben haben. In gewisser Weise hat Deutschland mehr zur Bekämpfung rassistischer Gewalt als irgendein anderes Volk getan. Neonazi-Parteien und -Propaganda sind verboten. Aber die deutsche Antwort auf Gewalt war nicht angemessen. Deutschland, das seine Staatsbürgerschaft weitgehend Personen deutschen Blutes vorbehält, hat sich mit Einwanderern nie leichtgetan. In falscher Reaktion auf die Gewalt wurden die Asylgesetze verschärft. Tatsächlich leben die meisten Einwanderer in prosperierenden Städten Westdeutschlands, wo es wenige rassistische Zwischenfälle gibt. Rassistische Gewalt nimmt überall auf der Welt zu, und weil jedes Land andere Maßnahmen ergreift, kann man nicht wissen, ob sie in Deutschland schlimmer ist als in anderen Ländern. Aber Deutschland wird immer besonders beobachtet. Es muß besondere Maßnahmen treffen, um extremistischen Vorfällen keinen Vorschub zu leisten.
Die „Berliner Zeitung“ äußert sich zur Asylrechtspraxis: Das Verwaltungsgericht Trier hat eine Art asylrechtliche Kill-Rate für Algerien ausgerechnet: Es setzte die 75.000 Terror-Toten dort ins Verhältnis zur Einwohnerzahl des Landes von 26,7 Millionen. Ergebnis: Da weder „sicherer Tod noch schwerste Verletzungen drohen“, gibt es keinen Asylgrund. Dieses Urteil erreicht nicht die mediale Verbreitung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das Air India und der Air France de facto auch für die Zukunft untersagte, Asylbewerber ohne Visum ins Bundesgebiet einzufliegen. Begründung: Das Grundrecht gelte ja für die Asylbewerber. Das erlaube aber Fluggesellschaften nicht, sie ohne Visum herzutransportieren. Aber wie soll jemand, der verfolgt wird, ohne Flugzeug nach Deutschland kommen?
„Les Echos“ aus Paris schreibt zu den 50-Jahr-Feiern der Staatsgründung Israels: Die offiziellen Feiern zum 50. Jahrestag der Staatsgründung haben begonnen – aber mit dem Herzen sind die Israelis nicht dabei. Der Schatten, der durch die Irak-Krise über den Kundgebungen liegt, verschlechtert das Klima. Die Blockade des Friedensprozesses durch die Regierung Netanjahu seit einem Jahr gibt keinen Anlaß zur Hoffnung. Israel ist in der Region isoliert und fühlt sich durch den Irak bedroht. 50 Jahre nach seiner Geburt hat es auch den inneren Frieden noch nicht gefunden.
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