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Deutsch–französische Wehrpflicht

Rennes (afp) - Um den Wehrdienst eines 23jährigen, der sowohl die deutsche wie die französische Staatsangehörigkeit besitzt, ist ein Verwaltungsstreit entstanden. Der in Saarbrücken lebende Dirk Doucet, der bereits am 1. Oktober seinen Militärdienst bei einem in seinem Wohnort stationierten französischen Regiment antreten sollte, hat jetzt beim Verwaltungsgericht in Rennes einen Vollstreckungsaufschub beantragt, über den das Gericht am 8. Dezember entscheidet. Er will zum Bund. Bei Eintritt in die Bundeswehr könnte Doucet, der von 1969 bis 1984 mit seinen Eltern in Frankreich lebte und in Frankreich wehrpflichtig ist, von den französischen Behörden als Deserteur angesehen werden.

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