Deutscher in Bahrain gefangen: Wenn Gerichte nicht Recht sprechen
Seit zwei Jahren sitzt der Deutsche Jürgen Ziebell wegen eines Rechtsstreits in Bahrain fest. Auch die Deutsche Botschaft ist keine Hilfe.
BONN taz | Wer sich auf deutsche Botschaften im Ausland verlässt, ist manchmal verlassen. Abwiegeln, wegschicken heißt die Devise. Das erfuhr auch Jürgen Ziebell, auslandserfahrener Manager im arabischen Königreich Bahrain. Seinen Geschäftsführerjob bei einer Firma in Bahrain mit deutschem Inhaber hatte er wegen Differenzen mit seinem Chef gekündigt, war nach Hamburg gereist und kam am 10. Mai 2012 im Rahmen eines Kurztrips nach Bahrain.
Doch aus dem vermeintlichen Kurztrip sollten Wochen, Monate und mittlerweile fast zwei Jahre werden. Denn am 14. Mai 2012 erfuhr er, dass gegen seinen letzten Arbeitgeber seit April 2012 ein Gerichtsverfahren anhängig war und sein Name als Geschäftsführer nicht aus dem Handelsregister entfernt wurde. Die gegen seinen früheren Arbeitgeber klagende Firma erwirkte ein „Ausreiseverbot“ gegen Jürgen Ziebell, verbunden mit einer Kontosperre.
„Der travel ban ist eine sehr typische Maßnahme, die für nur 60 Euro in Bahrain erstaunlich einfach zu erwirken ist“, sagt Ziebell. Es bedarf keines Gerichtsverfahrens oder einer Anhörung. Es gibt nicht einmal eine schriftliche Mitteilung über diese Maßnahme. Da die letzten Gehaltsschecks seines ehemaligen Arbeitgebers nicht gedeckt waren, war der Manager plötzlich mittel- wie auch obdachlos und festgehalten in Bahrain.
Verzweifelt wandte er sich bereits im Juni 2012 an die Deutsche Botschaft – und wurde abgewiesen. Die deutschen Diplomaten gaben ihm lediglich eine Liste bahrainischer Anwälte, die Honorare im fünfstelligen Bereich verlangten. Später erhielt er vom Königreich Bahrain – und nicht etwa über die deutsche Botschaft – einen Anwalt, der ihn aber nicht in der Hauptsache, sondern lediglich im Teilbereich des „travel ban“ vertritt.
Bis heute wird Jürgen Ziebell in den bahrainischen Unterlagen als angeblicher „Miteigentümer“ des beklagten Unternehmens geführt. Eine Überprüfung dieser sachlich falschen Behauptung würde – Ziebell zufolge – eine halbe Stunde Zeit in Anspruch nehmen – ist aber seit mittlerweile fast zwei Jahren nicht erfolgt.
Die Botschaft verweigert Rechtshilfe
Das Gerichtsverfahren, in dem alle Fragen geklärt werden könnten, findet einfach nicht statt. Die Gegenseite verzögert es mit allen Mitteln. Dafür genügt es in Bahrain, zu den Gerichtsterminen nicht zu erscheinen. So gehen die Wochen und Monate ins Land.
Ziebell wird in dem Hauptsacheverfahren nicht anwaltlich vertreten. Die bahrainischen Behörden gewährten ihm lediglich einen Anwalt für den Teilbereich des Ausreiseverbots. Der Streit zwischen den Firmen, der ja die Begründung für das Ausreiseverbot lieferte, bleibt außen vor. Die Deutsche Botschaft verweigert die nach dem Konsulargesetz mögliche Rechtshilfe, behauptet aber – etwa auf Nachfragen der Bundestagsabgeordneten Claudia Roth (Grüne) und Annette Groth (Linke) –, sie sei in Kontakt und um Lösung bemüht.
Ziebell sieht eine Diskrepanz zwischen den Antworten in Berlin und seiner Realität in Manama. So habe die Botschafterin Sabine Taufmann in den fast zwei Jahren kein persönliches Wort mit ihm gewechselt. Die angebliche „Betreuung“ durch die Botschaft erschöpfte sich in der Auszahlung der vom Land Hamburg gewährten Sozialhilfe an Ziebell. Er selbst berichtet in einem Blog über seine Situation.
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