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Deutsche Grenzen immer dichter

Bonn (dpa) - Reisende aus bestimmten fern– und nahöstlichen Ländern müssen künftig auch bei einer einmaligen Zwischenlandung in der Bundesrepublik ein Transitvisum haben. Solche Zwischenlandungen seien häufig zu Asylanträgen genutzt worden. Der Bundesrat hat einer entsprechenden Verordnung zugestimmt. Der Transit–Sichtvermerk gilt für Staatsbürger aus den Ländern Bangladesch, Ghana, Iran, Libanon, Pakistan, Sri Lanka und Syrien. Das Ausländerrecht wird dahingehend ergänzt, daß Fluggäste bei einer Zwischenlandung zurückgewiesen werden können, wenn erkennbar ist, daß sie in das angegebene Zielland nicht einreisen dürfen.

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