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Deutsche BahnGrünes Signal für die neue Volksaktie

Die SPD-Spitze ist sich einig: Wer in die Bahn investiert, soll nicht das Sagen haben. Deshalb will sie 25 Prozent des Kapitals als stimmrechtslose Aktien ausgeben. Die Bahn behält die Kontrolle über das Netz.

Künftige Miteigentümer sollen nicht bestimmen dürfen, wohin die Reise geht Bild: dpa

BERLIN taz Die Deutsche Bahn bekommt neue Miteigentümer. Aber die sollen möglichst keinen Einfluss auf das Unternehmen bekommen. Deshalb sollen zunächst mindestens 25,1 Prozent der Bahn in Form von sogenannten stimmrechtslosen Vorzugsaktien unter das Volk gebracht werden. Das ist die Kompromisslinie, mit der die SPD den internen Streit um die Bahnprivatisierung beenden will. Eine Arbeitsgruppe einigte sich am Freitag auf diesen Antrag, über den am Montag noch im Vorstand und am kommenden Wochenende auf dem SPD-Parteitag abgestimmt werden muss. Doch auch exponierte Privatisierungsgegner wie der SPD-Umweltpolitiker Hermann Scheer rechnen mit einer Zustimmung. "Das wird so kommen", sagte er der taz.

Bislang sieht das Gesetz zur Teilprivatisierung der Bahn vor, dass knapp 50 Prozent des Unternehmens an private Investoren verkauft werden können. Da die Mehrheit des Unternehmens noch immer beim Bund bleibt, sah Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) den Schutz vor einem zu großen Einfluss der Investoren gewährleistet. Teile der SPD, aber auch die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi und der Deutsche Gewerkschaftsbund lehnen den Gesetzentwurf aber ab. Die Bahngewerkschaft Transnet stützte den Gesetzentwurf. Deren Vorsitzender Norbert Hansen lehnte den Antrag am Freitag auch ab. Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) enthielt sich der Stimme, Tiefensee stimmte zu.

SPD-Generalsekretär Hubertus Heil, der die Arbeitsgruppe geleitet hatte, bezeichnete den Kompromiss als "sachgerechte Lösung". Die SPD zeige damit, dass sie zwar eine "Zerschlagung der Bahn" ablehne, nicht aber eine Teilprivatisierung. Befürchtungen, das Volksaktienmodell könne große Investoren abschrecken und so den Kapitalertrag beim Börsengang schmälern, widersprach Heil. "Es kann jeder rein", betonte er. Allerdings müsse der Gesetzgeber nach einer Überprüfung entscheiden können, "ob es auf diesem Weg oder auf einem anderen" mit der Privatisierung weitergehe.

Scheer wertete die nun gefundene Lösung als Erfolg. Es gebe "keine Hintertür" für Investoren, der Antrag formuliere eindeutig, dass das Aufleben des Stimmrechts mit geeigneten Maßnahmen auszuschließen sei. Ob den Käufern von Bahnaktien, wie von Scheer vorgesehen, eine Mindestverzinsung ihres eingesetzten Kapitals garantiert werde, ist noch nicht klar.

Nicht mehr zur Debatte steht aber offenbar die umstrittene Lösung, die das Gesetz für das Bahnnetz vorsieht. Die doppelte Eigentümerschaft - juristisch gehört dem Bund das Netz, wirtschaftlich für mindestens 15 Jahre der Bahn - thematisiert der Antrag nicht. Ein Teilerfolg für Bahnchef Mehdorn und Transnet-Vorsitzender Hansen, die eine Trennung von Netz und Betrieb ablehnen.

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