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Mit dem deutschen Paßwesen auf Du und DuDeutsch werden schwergemacht

■ Doppelte Staatsbürgerschaft ist hierzulande unerwünscht

Etwa zwölf Monate dauert in Bremen die Bearbeitung eines Einbürgerungsantrages. Wartezeiten von mehr als 24 Monaten hatten noch im vergangenen Jahr zu Protestaktionen von AusländerInnen geführt, denn in anderen Bundesländern reichen drei Monate zur Antragsbearbeitung.

Um auf die von Bürgermeister Henning Scherf in der Regierungserklärung versprochenen sechs Monate zu kommen, müßten mehr Leute eingestellt werden. Und dafür fehlt das Geld, bedauert Hans Döhle, im Innenressort zuständig für den Bereich Staatsangehörigkeiten. „Ein Unding“, kommentierte beim gestrigen „Ratschlag Ausländerintegration“ Ulrich Barde, Mitarbeiter der Einbürgerungsoffensive. Schließlich seien mit dem Rechtsanspruch auf Einbürgerung beispielsweise Kindergeldzahlungen verbunden.

Diesen Rechtsanspruch auf Einbürgerung haben Erwachsene, die 15 Jahre in Deutschland leben. Dasselbe gilt für Jugendliche zwischen 16 und 22 Jahren, die bereits acht Jahre in Deutschland leben. Von 26.500 Bremer AusländerInnen mit diesem Rechtsanpruch auf Einbürgerung stellten 1992 nur 678 einen Antrag. Obgleich sich die jährliche Antragszahl heute mehr als verdoppelt hat, (1.500 bis September 1995), verzichten noch immer viele AusländerInnen auf einen Einbürgerungsantrag. Grund: ihre bisherige Staatsangehörigkeit muß aufgeben werden. Ausnahmen sind nur erlaubt, wo die Herkunftsländer der Ausbürgerung nicht zustimmen.

So versagte etwa die Türkei jungen Männern aufgrund der Wehrpflicht die Ausbürgerung. Erst eine im Juni erfolgte Änderung des türkischen Staatsangehörigkeitsgesetzes ermöglicht die Ausbürgerung von Wehrpflichtigen. Außerdem stellt das Gesetz ausgebürgerte TürkInnen mit InländerInnen gleich, und zwar hinsichtlich der „Angelegenheiten des Aufenthalts, des Arbeitserlaubnisrechts, der Reisefreiheit, der Erbfolge und bei der Veräußerung und dem Erwerb von beweglichen und unbeweglichen Gütern“ – allerdings „vorbehaltlich des Schutzes der öffentlichen Sicherheit und Ordnung“. Das Innenressort verfügt über keine Erfahrungen darüber, wie die türkischen Behörden das Gesetz handhaben will.

Die etwa 50 türkischen BesucherInnen beim „Ratschlag Ausländerintegration“ waren sich einig, daß das Gesetz ihnen eher Nachteile bringt. Konnten sich bislang junge Männer auch ohne offizielle Bestätigung des türkischen Staates hier einbürgern lassen, so muß nun jeder Antragsteller eine Ausbürgerungsbescheinigung vorlegen. Damit schwindet auch die Möglichkeit, nach Anerkennung einer deutschen eine zweite türkische Staatsbürgerschaft zu beantragen, die in der Türkei anerkannt wurde.

Anders als dort ist Mehrstaatigkeit in Deutschland unerwünscht. Referentenentwürfe des Bundesinnenministeriums, erklärte Hans Döhle, deuten darauf hin, die doppelte Staatsbürgerschaft selbst in den bislang erlaubten Ausnahmefällen abzuschaffen. Von einer Initiative der vier SPD-regierten Länder Niedersachsen, Brandenburg, Saarland und Schleswig-Holstein, dienächst Woche im Bundesrat die generelle Zulassung der doppelten Staatsbürgerschaft beantragen wollen, weiß man im Bremer Innen- ressort nichts. Die Sprecherin des Innenressorts dazu: „Das ist im Senat kein Thema gewesen.“ dah

Die Einbürgerungsoffensive, eine Aktion der Kinder- und Jugendinitiative Schildstraße, der Senatorin für Kultur- und Ausländerintegration und des Senators für Inneres, berät bei Fragen der Einbürgerung. Tel.: 75808

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