Details der Kritik am Ökofonds: Kein guter Grund
Wer andere Abgaben als Steuern erheben will, braucht eine besondere Rechtfertigung. Doch keine davon eignet sich für den geplanten Ökofonds.
BERLIN taz | Die Finanzverfassung sieht vor, dass der Staat im Wesentlichen über Steuern finanziert wird. Weitere Abgaben - wie Gebühren, Beiträge, Sonderabgaben oder freiwillige Zahlungen - bedürfen einer besonderen Rechtfertigung. Bei der Gewinnabschöpfung aus den AKW-Laufzeitverträgen, wie sie die Bundesregierung plant (siehe oberer Text), sieht der Rechtsexperte Christian Waldhoff jedoch nicht, wie diese aussehen sollte. Das legt er in einem Gutachten für das Umweltministerium ausführlich dar.
Gebühr: Grundsätzlich habe das Bundesverfassungsgericht Ressourcennutzungsgebühren wie den Wasserpfennig gebilligt, schreibt Waldhoff. Diese können auf die Nutzung (knapper) öffentlicher Güter erhoben werden. Denn wer dieses eigentlich allen gehörende Gut nutzt, erhalte einen Vorteil gegenüber denen, die es nicht nutzen dürften. Laut Waldhoff passt diese Argumentation jedoch nicht auf die Atomkraft. Der Weiterbetrieb der Atomkraftwerke sei keine Nutzung eines öffentlichen Gutes; der Genehmigung zahlreicher neuer stehe nichts im Wege. "Von Knappheit kann hier keine Rede sein", so Waldhoff.
Beitrag: Beiträge können von öffentlich-rechtlichen Verbänden erhoben werden, in denen die Mitgliedschaft verpflichtend ist - wie etwa in den Industrie- und Handelskammern. Mit den Atomkonzernen müsste also eine Art Zwangsverband gegründet werden, der zur Finanzierung der Erforschung und Förderung regenerativer Energien dienen würde. Diesen dürfe man jedoch nicht ausdrücklich zu dem Zweck schaffen, Zwangsmitgliedschaften herzustellen, meint Waldhoff - sonst könnten "mehr oder weniger beliebig solche Verbände vom Gesetzgeber gegründet und ein Großteil der Staatsfinanzierung entsprechend organisiert werden".
Sonderabgabe: Eine Sonderabgabe kann nur erhoben werden, wenn es eine enge Beziehung zwischen den Abgabenzahlern und dem Zweck gibt, der damit finanziert werden soll. Ergo, folgert Waldhoff, müsste die Atomwirtschaft der Förderung erneuerbarer Energien näher stehen als alle Steuerpflichtigen zusammen. "Daran fehlt es hier", so der Gutachter. "Warum die Atomwirtschaft der Förderung erneuerbarer Energien näher stehen sollte als die Elektrizitätswirtschaft insgesamt […] ist nicht begründbar."
Freiwillige Zahlung: Abgaben, die die Finanzverfassung nicht vorsieht, nennt man freiwillige Zahlungen. Als Beispiel zieht Waldhoff die Versteigerung der UMTS-Lizenzen heran. Diese sei jedoch einmalig gewesen und habe primär der Verteilung der Lizenzen gedient und nicht der Einnahmeerzielung. Zudem stünden bei den Laufzeiten die Sicherheitsinteressen im Vordergrund.
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