Der sonntaz-Streit: Gehört das in die Öffentlichkeit?

Der Fall Edathy verunsichert nicht nur die Große Koalition – sondern auch Eltern. Darf man Nacktbilder von Kindern veröffentlichen?

Wie viel ist zu nackt? Und ab wann gefährlich? Bild: dpa

Dem ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy droht der Ausschluss aus der Partei. Seit bekannt wurde, dass er auf seinem Rechner Bilder von nackten Kindern hatte, werden die Grenzen der Strafbarkeit bei Kinderpornografie diskutiert. Insgesamt fanden die Ermittler bei ihm 31 Filme und Fotos nackter „Knaben, die toben, spielen, sich darstellen – alles mit Bezug zu den Genitalien“, erklärte der Leiter der Staatsanwaltschaft Hannover Jörg Fröhlich.

Bestellt hatte Edathy die Bilder bei einem kanadischen Kinderporno-Ring, der mehrere Terabyte illegalen Materials in einer Lagerhalle in Toronto hortete. Der frühere Leiter des NSU-Ausschusses mag Recht haben, wenn er beteuert, nur legale Bilder besessen zu haben. Nach deutscher Gesetzgebung fallen sie nicht in den Bereich der Kinderpornografie – sehr wohl jedoch in einen Grenzbereich. Und legal heißt nicht automatisch moralisch vertretbar. Sollte also das Gesetz verschärft werden?

Eine scheinbar einfache Lösung wäre ein Verbot: Nacktbilder von Kindern nicht veröffentlichen zu dürfen. Doch selbst ohne Gesetzesänderung werden manche Eltern nun vorsichtiger mit den Aufnahmen ihrer Kinder umgehen.

Das Foto, das an einen Sommertag im Planschbecken erinnert, oder die Aufnahme des nackten Neugeborenen – sollten solche Fotos auf Facebook gepostet werden? In Filmen, in Zeitungen und Ausstellungen gezeigt werden?

Andererseits, würde es verboten: Laufen wir dann Gefahr, Nacktheit bei Kindern – eigentlich etwas Natürliches – als etwas Verwerfliches zu sehen und in totale Prüderie zu verfallen?

Diskutieren Sie mit! Die sonntaz wählt unter den interessantesten Statements ein oder zwei aus und veröffentlicht sie in der sonntaz vom 22./23. Februar 2014. Ihr Kommentar sollte etwa 800 Zeichen (maximal 900, mit Leerzeichen) umfassen und mit Ihrem Namen, Ihrem Alter, einem Foto von Ihnen und Ihrer Email-Adresse versehen sein. Bitte nehmen Sie eine klare Ja- oder Nein-Position ein und schicken Sie bis Mittwoch, 19. Februar, eine E-Mail an: streit@taz.de

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