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Der oberste Datenschützer Berlins

Alexander Dix

Es hat in der Nachkriegsgeschichte einige Zeit gedauert, bis der Schutz persönlicher Angaben ernst genommen wurde. Erst 1977 verabschiedete der Bundestag ein Datenschutzgesetz. Das Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts vor mehr als 20 Jahren hat das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verankert. Damals befürchteten viele, ihre bei der Volkszählung abgegebenen Daten könnten missbraucht werden. Der Volkszählungsboykott hat auch Alexander Dix politisiert. Seitdem beschäftigt er sich mit Datenschutz, dem Überwachungsstaat und anderen Formen der Spionage. Heute wird er vom Abgeordnetenhaus zum neuen Datenschutzbeauftragten gewählt. TAZ FOTO: ARCHIV

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