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■ NOCH 3325 TAGE BIS ZUM JAHR 2000Der europäische Schwachsinn

Das Ding mit dem europäischen Binnenmarkt nimmt allmählich Gestalt an — für die Bonzen. Allein 1989 erwarben europäische Unternehmer in 1.300 Fällen Beteiligungen in anderen Mitgliedsstaaten und investierten dabei 60 Milliarden Mark. Für Otto Normalverbraucher wird selbst die winzigste Investition in einem Nachbarland oft zum kriminellen Akt. Ein belgischer Fritten- Fan zum Beispiel machte sich strafbar, als er einem holländischen Kartoffelbrutzler eine Portion Pommes frites abkaufen wollte. Der hungrige Belgier wollte seine ungesunden Gelüste an einer nur 50 Meter hinter der belgisch-niederländischen Grenze gelegenen Imbißbude stillen. Kaum hatte er jedoch einen nicht besetzten Kontrollposten passiert, wurde er von einem holländischen Zöllner gestellt und mit einem Bußgeld belegt. 50Gulden mußte der Mann berappen, weil er die Grenze an einer Stelle überquert hatte, die nur für Anwohner geöffnet war. Die EG-Kommission bestätigte dem Zöllner absolut korrektes Verhalten. Der Belgier sei sogar noch glimpflich davongekommen. Hätte der Mann in seinem Fast-food-Drang nämlich die französische Grenze überschritten und dies möglicherweise in einem Taxi, so hätten ihn die Zöllner an vielen Übergängen abgewiesen. Taxen sind an der französisch-belgischen Grenze nur an wenigen Übergängen zugelassen, und zudem muß eine Mehrwertsteuer auf die Transportkosten entrichtet werden. Noch grotesker wird die Situation ab 20 Uhr, wenn an den Grenzposten der belgische Zoll sein Peronal abzieht. Zollbetrug wird dann zwangsweise zur Regel.

Der legale Schwachsinn an Europas Grenzen macht auch vor Heirat oder Tod nicht halt. Wer einen Partner aus einem anderen EG-Land heiratet, hat exakt vier Monate Zeit, um die Hochzeitsgeschenke aus seinem Heimatland nachzuholen. Danach schlägt erbarmungslos der Fiskus zu und verlangt bei der Einfuhr in die neue Heimat Zoll — normalerweise auf der Basis der entsprechenden Rechnungen, die man als europäisch Vermählter immer zu den Geschenken dazu verlangen sollte.

Selbst tote Europäer kriegen Ärger an der Grenze. Die Leiche eines Belgiers, der in seinem Heimatdorf in Frankreich bestattet werden sollte, konnte nicht den direkten Weg zum Friedhof nehmen. Der Sarg mußte erst zum nächstgelegenen französischen Konsulat gebracht und dort verplombt werden, bevor er — selbstverständlich über einen bestimmten Grenzübergang — nach Frankreich eingeführt werden durfte. Karl Wegmann

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