: Der „Rotfunk“ und das Rotlicht
■ „Panorama“ wehrt sich gegen Lafontaines Sendeverbot
Hamburg (taz/dpa) – Der NDR legt Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung des Saar-Ministerpräsidenten Oskar Lafontaine (SPD) ein, mit der dieser am Montag abend einen Bericht von „Panorama“ nur kurz vor der Sendung verhindert hatte. Das sagte „Panorama“-Redakteur Kuno Haberbusch am Mittwoch der taz. Das Politmagazin hatte in dem Bericht neue Anschuldigungen gegen den Ministerpräsidenten in der sogenannten „Rotlicht-Affäre“ erhoben, die auf den Aussagen eines früheren Straftäters beruhen.
Die einstweilige Verfügung Lafontaines richtet sich insbesondere gegen Aussagen des Mannes darüber, daß Lafontaine in seiner Zeit als Bürgermeister von Saarbrücken im „Rotlichtmilieu“ vor Polizeieinsätzen gewarnt haben soll. Weiterer Vorwurf des Magazins: Trotz solcher Aussagen des in dem Bericht interviewten Ex-Straftäters, der laut „Panorama“ 1985 „ausgestiegen“ ist und „in 40 Gerichtsverfahren als Zeuge ausgesagt hat“, habe die Staatsanwaltschaft damals kein Ermittlungsverfahren in Sachen Lafontaine eingeleitet.
„Panorama“-Redakteur Haberbusch betonte gegenüber der taz, daß man für den Beitrag mehrfach versucht habe, sowohl einen Vertreter der Saarbrücker Staatsanwaltschaft als auch den Ministerpräsidenten selbst „vor die Kamera zu bekommen“. Man sei allerdings von der Staatskanzlei und der Staatsanwaltschaft abschlägig beschieden worden. Ein übermitteltes Dementi Lafontaines aber habe in der Sendung verwendet werden sollen. Haberbusch: „Uns geht es nicht darum, Oskar zu überführen, sondern darum, daß es ein Ermittlungsverfahren hätte geben müssen.“ kotte
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