: Der Rechtsnachfolger
Für einen ausländischen Journalisten in Deutschland klang es immer ein bißchen abstrakt, wenn Kollegen die Bundesrepublik Deutschland als Rechtsnachfolger des Dritten Reiches bezeichneten. Es sei eine Gerichtsentscheidung, sagte man mir.
Aber was bedeutet es genau, Rechtsnachfolger zu sein? Welche Pflichten und Obligationen ergeben sich aus einer solchen Entscheidung? Ist diese Kennzeichnung bedeutungslos? Für manche Leute in Osteuropa ist die Bundesrepublik Deutschland als Rechtsnachfolger des Dritten Reiches durchaus konkret und bedeutet für sehr reale Menschen sehr viel. John Goetz
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