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Der Rand des Deckels

■ Gutachten zur Überdachung der A 7

Der Lärmschutz-Deckel über die A 7 läßt sich nicht allein durch Flächentausch finanzieren. Das glaubt die Baubehörde. Das von der BI „Ohne Dach ist Krach“ entwickelte Konzept hält sie hingegen für nicht realisierbar. Zur Untermauerung ihrer Behauptung stellte sie gestern ein Gutachten über die Wirtschaftlichkeit verschiedener Deckel-Varianten vor. Verfaßt von der Bonner Immobilienberatungsgesellschaft (IBG) im Auftrag der Hamburger Baubehörde.

Die BI hat 118 Millionen zur Finanzierung des 2,8 Kilometer langen Betondeckels veranschlagt. „Wir haben das BI-Konzept überprüft und kommen zu Kosten in Höhe von 396 Millionen“, erläuterte IGB-Gutachter Joachim Vogel. „Wie solche Summen aufgebracht werden sollen, steht in den Sternen“: Baudirektor Peter Reuter ließ wenig Hoffnung, daß die AnwohnerInnen bald vom Lärm der Autobahn erlöst sind.

Beide Konzepte gehen davon aus, daß auf den Autobahn-Deckel Kleingärten und Sportplätze verlegt werden sollen. Die so freiwerdenden Flächen sollen als Grundstücke verkauft werden. Die unterschiedlichen Wertermittlungen ergeben sich dadurch, daß das Behörden-Gutachten von 24 Hektar Deckel-Fläche ausgeht, die BI dagegen von 30 Hektar. „Die BI hat Flächen einbezogen, die gar nicht zur Autobahn gehören“, sagte Vogel. Weitere Differenz: Laut IGB sind nur 17 Hektar Fläche austauschbar. Denn: „Die Randbereiche des Deckels sind schmal und können nicht einzeln verkauft werden.“ Geringere Erlöse seien deshalb zu erwarten.

Die BI kritisierte, Wertsteigerungen der Grundstücke nach einer Überdeckelung seien nicht berücksichtigt worden. „Lärmbelastung beeinträchtigt den Grundstückswert nicht nachhaltig“, erwiderte Vogel allen Ernstes.

Neben der BI rät auch CDU-Stadtentwicklungs-Sprecher Bernd Reinert dem Senat, „nicht in gewohnter Manier aus dem Gutachten nur das ihm Passende herauszulesen.“ Die Untersuchung könne nicht Grundlage für eine Deckel-Ablehnung sein. Nach der Sommerpause werden wir es wissen. hh

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