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Der Präsident muss wenig fürchten
In Washington brächten dem Präsidenten Flugreisen und Geburtstagstagsgeschenke der WestLB womöglich ein Impeachment ein. Hierzulande gibt es jedoch kaum Handhabe gegen den auf fünf Jahre gewählten Bundespräsidenten Johannes Rau.
„Das Amt endet durch Aberkennung durch das Bundesverfassungsgericht“, steht zwar im Grundgesetz. Doch absetzen können die Karlsruher Richter den Staatschef nur, wenn der vorsätzlich das Gesetz verletzt und Bundestag oder Bundesrat ihn deshalb anklagen. Staatsrechtler beziehen diese Formulierung auf Vorfälle während der Amtszeit. Doch die Vorwürfe beziehen sich auf Raus Zeit als nordrhein-westfälischer Landesvater. Der Bundespräsident könnte also aufatmen. Er genießt Immunität und kann nur mit Genehmigung des Bundestages strafrechtlich verfolgt werden. Die Ermittler könnten ihn allerdings zivilrechtlich belangen. Ansonsten bliebe nur ein Rücktritt. Die CDU hat jedenfalls bereits Raus Ablösung ins Spiel gebracht. nm
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