Der Miethai: Mieterwechsel stehen WGs zu
Sylvia Sonnemann ist Juristin und Geschäftsführerin bei Mietern helfen Mietern
Wird eine Wohnung an eine Wohngemeinschaft vermietet, können Mieter einen Anspruch darauf haben, einzelne Mieter auszuwechseln. So entschied am 23. März diesen Jahres das Landgericht Berlin (Az. 65 S 314/15). Urteile zu entsprechenden Fällen sind zwar rar, aber in der Regel eindeutig.
So haben die Landgerichte Berlin, Frankfurt am Main und Hamburg geurteilt, dass Mietern einer Wohngemeinschaft auch ohne eine ausdrückliche Regelung im Mietvertrag das Recht zusteht, beim Ausscheiden eines WG-Mitglieds ein neues Mitglied in den Vertrag aufzunehmen. Ziehen mindestens drei Personen ein, die vorher nicht zusammengewohnt haben, indiziere dies bereits den Charakter einer Wohngemeinschaft. Kommen weitere Aspekte hinzu, wie das junge Alter der einziehenden Mieter oder fehlende familiäre Beziehungen oder der Umstand, dass alle Mieter studieren, dann sei eine WG-Konstellation für den Vermieter eindeutig erkennbar.
Ablehnen kann der Vermieter den Austausch eines Hauptmieters, wenn in der Person des einziehenden Mieters ein wichtiger Grund vorliegt, der dagegen spricht. Ein solcher kann bei fehlender Solvenz des neuen Mieters gegeben sein oder dann, wenn der Mieter dem Vermieter aus persönlichen Gründen nicht zumutbar ist.
Es gibt sie also noch, die gute alte WG, noch dazu mit besonderen Rechten in Mietrecht. Die in der Beratung immer wieder auftauchende Situation, dass über einige Zeit Mieterwechsel vom Vermieter akzeptiert werden, dann aber die Zustimmung zum Mieterwechsel verweigert wird, weil man nicht mehr an eine WG vermieten wolle, müssen Mieter nicht hinnehmen.
Gleiches gilt, wenn der Vermieter eine horrende Wechselpauschale verlangt oder nur bei einer empfindlichen Mieterhöhung einem Wechsel zustimmen würde. Ist für den Vermieter erkennbar gewesen, dass er an eine Wohngemeinschaft vermietet hat, bei der Mieterwechsel zu erwarten sind, können Mieter mit Blick auf das oben zitierte Urteil mit sehr guten Aussichten den Anspruch gerichtlich durchsetzen.
Mieter helfen Mietern, Bartelsstraße 30, 20357 Hamburg, ☎040/43 13 94-0
40.000 mal Danke!
40.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Was uns besonders macht? Sie, unsere Leser*innen. Sie wissen: Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Wir suchen auch weiterhin Unterstützung: suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus – schon mit 5 Euro im Monat! Jetzt unterstützen