: Der Kongreß der UdSSR
■ 2.250 Deputierte entscheiden über Verfassungsänderungen sowie Innen- und Außenpolitik
Berlin (taz) - Der „Kongreß der Volksdeputierten der UdSSR“ soll das neue oberste Organ des sowjetischen parlamantarischen Systems sein, das fast schon einem verschachtelten Konzern gleicht. Der Kongreß, der einmal im Jahr zusammentritt, wählt aus seinen Reihen, den 2.250 Deputierten, die 542 Mitglieder des zukünftig als echtes Parlament ständig tagenden Obersten Sowjet der UdSSR. Als oberstes Verfassungsorgan kommt dem Gremium die ausschließliche Kompetenz bei Verfassungsänderungen oder bei der Verabschiedung einer neuen Verfassung zu. Darüber hinaus soll das Gremium die Hauptrichtungen der Außen- und Innenpolitik festlegen sowie hohe Staatsfunktionäre, wie zum Beispiel die Richter des Obersten Gerichtshofs wählen.
Kompliziert wie das System ist auch das Wahlverfahren. Von den 2.250 Deputierten ist je ein Drittel nach einem unterschiedlichen Modus gewählt. Für die Wahl des einen Drittels ist das Gebiet der Sowjetunion in 750 „territoriale“ Wahlkreise, mit etwa gleichgroßer Bevölkerung aufgeteilt, für die Wahl des zweiten Drittels sind 750 „national-territoriale“ Wahlkreise gebildet worden, die unterschiedliche Bevölkerungszahlen aufweisen und gewährleisten sollen, daß eine gleichmäßige Vertretung der einzelnen Unionsrepubliken ungeachtet ihrer Größe im neuen Gremium erreicht wird. Die restlichen 750 Deputierten wurden in der KP und anderen offiziell zugelassenen Organisationen und Institutionen gewählt, von den Gewerkschaften über die Akademie der Wissenschaften bis hin zum Verband der Briefmarkensammler. Nach den abgelaufenen Wahlverfahren sind mehr als 80 Prozent der 2.250 Deputierten Mitglieder der KPdSU.
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