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Der Gesetzesdschungel

■ Schon bei 0,3 Promille kann der Lappen weg sein

-0,0 Promille: Für den, der nicht lange rechnen und kein Risko eingehen will.

-0,3 Promille: Wer mit 0,3 oder mehr Promille einen Unfall verursacht oder auch nur Anzeichen von Fahrunsicherheit zeigt, kann sich strafbar machen. Folgen: Geldstrafe oder Entzug der Fahrerlaubnis für mindestens sechs Monate. Nach Ablauf einer Sperrfrist muß ein Neuantrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis bei der Straßenverkehrsbehörde gestellt werden. Wenn die Behörde den Antragsteller zum Autofahren nicht für geeignet hält, weil er über 1,6 Promille im Blut hatte oder bereits mehrmals alkoholisiert gefahren ist, kann der Antragsteller seine Fahrtüchtigkeit beim Medizinisch-Psychologischen Dienst des TÜV begutachten lassen. Fällt das Gutachten positiv aus, wird dem Führerscheinantrag meist stattgegeben.

-0,8 Promille: Wer soviel oder mehr Alk im Blut hat, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Ein Bußgeld und ein Fahrverbot von ein bis drei Monaten sind die Folgen. Wer als unsicher auffällt oder einen Unfall verursacht, macht sich strafbar (siehe 0,3 Promille).

-1,1 Promille: Ist auf jeden Fall eine Straftat. Die Folgen sind die gleichen wie bei einer Alkoholfahrt mit auffälliger Fahrweise zwischen 0,3 und 1,09 Promille.

Die Werte gelten auch für Mofa- und Motorradfahrer.

diak

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