■ Der Fall Ramos Vega: Garantien ohne Folgen
Benjamin Ramos Vega war am 28. Januar 1995 in Berlin verhaftet worden. Ihm wird vorgeworfen, das „Kommando Barcelona“ der baskischen ETA unterstützt zu haben. Das Kammergericht Berlin genehmigte die Auslieferung erst, als die Regierung in Madrid zugesichert hatte, keine unter Folter erpreßte Aussagen gegen Ramos Vega zu verwenden, ihn nicht zu isolieren und seine HIV-Infektion angemessen zu behandeln.
Vergebens, wie ein Brief des Gefangenen beweist: „Die schlechte Ernährung und die fehlende Erlaubnis, die Medikamente einzunehmen, die ich vor meiner Verhaftung erhalten habe, führten zu einer Verschlechterung meines Immunsystems. Wenn diese Haftbedingungen fortdauern, befürchte ich das Schlimmste.“
Die Botschaft versteht das nicht. Sie verfügt über beruhigende „Erkenntnisse“. Deren Quellen: hohe Beamte der spanischen Gefägnisverwaltung. Das Verfahren läßt sie ebenfalls nicht beobachten. Und wenn dort unter Folter erzwungene Aussagen verwendet werden? „Dann stehen Herrn Vega ja die Rechtsmittel zur Verfügung“, sagt Botschaftsrat Karl-Otto König. oto Foto: Archiv
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