Der FC St. Pauli darf vor Publikum spielen: Geisterspiel abgewendet
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes korrigiert sein Urteil und bestraft den Verein für den Bierbecherwurf milder.
Die Nachricht kam überraschend und löste Freude aus: Der Einspruch des FC St. Pauli vor dem Sportgericht des Deutschen Fußball Bundes (DFB) gegen das Urteil, dass der Verein ein "Geisterspiel" austragen muss, war erfolgreich.
Das Sportgericht korrigierte am Donnerstag in Frankfurt sein erstinstanzliches Urteil wonach der abstiegsbedrohte Bundesligist am Ostersamstag die Partie gegen Werder Bremen unter Ausschluss der Öffentlichkeit hätte bestreiten müssen. Straflos kommt der Verein nachdem ein Fan einen Bierbecher auf einen Linienrichter geworfen hatte aber nicht davon. Der FC St. Pauli muss nun das erste Heimspiel der neuen Saison mindestens 50 Kilometer entfernt vom heimischen Millerntor austragen und darf nicht mehr als 12.500 Eintrittskarten verkaufen.
Beim FC St. Pauli, der das Urteil sofort akzeptierte, wurde der Richterspruch"mit Erleichterung" aufgenommen. Die Kiez-Kicker müssen nun nicht auf die Unterstützung ihres Anhangs im vorletzten Heimspiel verzichten und auch der finanzielle Schaden fällt durch das Urteil wesentlich geringer aus, als das dies bei einer Partie ohne Zuschauererlöse der Fall gewesen wäre. Und auch die Hamburger Polizei darf aufatmen: Da sowohl Hamburger wie Bremer Fans angekündigt hatten, sich massenhaft außerhalb des Stadions zur Unterstützung ihrer Mannschaften zu versammeln, hatte die Hamburger Innenbehörde chaotische Zustände befürchtet - zumal direkt am Millerntor auch noch der Hamburger Dom sein Frühjahrs-Gastspiel gibt.
Chefankläger Anton Nachreiner vom DFB-Kontrollausschuss hatte erneut ein "Geisterspiel" gefordert. St. Paulis Vizepräsident Gernot Stenger hatte schon vor dem Urteil den Gang vor das Bundesgericht angekündigt, falls es zu einem "Geisterspiel" gekommen wäre. Eine Partie ohne Anhänger-Unterstützung hätte den Hamburger Club mit möglichen Einbußen von 587.000 Euro hart getroffen, wie Stenger ausführte.
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